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UMWELT/861: Koalition streicht Verbot von Speicherheizungen


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 15.05.2013

KAUCH: Koalition streicht Verbot von Speicherheizungen



BERLIN. Zur heutigen Beratung des Energieeinsparungsgesetzes in den Ausschüssen des Bundestages erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises "Infrastruktur und Umwelt" der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:

Die Koalitionsfraktionen haben im Rahmen der Beratung des Energieeinsparungsgesetzes eine nicht mehr zeitgemäße Regulierung gestrichen, die aus der Zeit vor der Energiewende stammt. Die Verordnungsermächtigung zur zwangsweisen Außerbetriebsetzung von Nachtspeicherheizungen entfällt. Hausbesitzer können wieder frei entscheiden, wann sie ihre Heizungsanlage austauschen. Damit setzen die Liberalen ein Wahlversprechen um.

Der Ansatz, bestimmte Technologien vorschreiben oder verbieten zu wollen, hat sich wieder einmal als falsch erwiesen. Die große Koalition hatte vor der Energiewende die zwangsweise Außerbetriebsetzung beschlossen, um die Energieeffizienz beim Verbrauch von Atom- und Kohlestrom zu erhöhen. Nach der Energiewende haben wir nun bereits 25 Prozent Ökostrom im Netz und den Bedarf, schwankenden Windstrom zu speichern. Mit einer vernünftigen Steuerung können Speicherheizungen als Stromspeicher dienen.

Die Veränderung wird keine Welle von Neuanschaffungen auslösen. Denn es gibt angesichts des Strompreises inzwischen attraktivere Heizungstechnologien. Doch ein nachträgliches Verbot bereits eingebauter Heizungen ist nicht mehr gerechtfertigt. Auch der Hinweis, dass ältere Nachtspeicher asbesthaltig sind, geht als Argument für eine zwangsweise Außerbetriebsetzung an der Sache vorbei. Denn die Asbest-Problematik entsteht erst bei der Entsorgung oder einer Reparatur, nicht beim störungsfreien Weiterbetrieb der Heizungen.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2013