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WIRTSCHAFT/2583: FDP-Fraktion sichert Vertrauensschutz und Parlamentsrechte bei EEG


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 06.03.2012

KAUCH: FDP-Fraktion sichert Vertrauensschutz und Parlamentsrechte bei EEG


BERLIN. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von Union und FDP zur Solarförderung erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:

Die FDP-Bundestagsfraktion steht für eine bezahlbare Energieversorgung. Auch für die Förderung der Erneuerbaren Energien sollen die Verbraucher nicht mehr zahlen, als zum Ausbau nötig ist. Angesichts der weiter drastisch gefallenen Preise für Solaranlagen muss die Vergütung gesenkt werden. Sonst machen sich Investoren die Taschen voll.

Gleichzeitig nimmt die FDP-Fraktion den Vertrauensschutz für mittelständische Unternehmen sehr ernst. Deshalb haben die Fraktionen von Union und FDP längere Übergangsfristen vereinbart. Die Änderungen sollen jetzt für Dachanlagen zum 1. April in Kraft treten und nicht, wie ursprünglich geplant, am 9. März. Freiflächenanlagen werden nach dem von den Fraktionen eingebrachten Entwurf nun eine Vergütung nach altem Recht erhalten, wenn ein Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 vorgelegen hat und die Anlage bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wird.


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2012