Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

BAYERN/3288: Neugestaltung des Landesbank-Verwaltungsrats ist organisierte Verantwortungslosigkeit (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 06.02.2013

Neugestaltung des Landesbank-Verwaltungsrats ist organisierte Verantwortungslosigkeit

SPD-Haushaltssprecher Volkmar Halbleib: Der öffentliche Auftrag der Bank erfordert eine umfassende Wahrnehmung politischer Verantwortung im Aufsichtsgremium



Der SPD-Haushaltssprecher Volkmar Halbleib hält die von der Staatsregierung vorgesehenen Änderungen des Landesbank-Gesetzes für nicht sinnvoll: Nach dem heute im Plenum debattierten Gesetzentwurf soll die Vertretung des Freistaats im Verwaltungsrat der Landesbank nicht mehr durch Mitglieder der Staatsregierung wahrgenommen werden. Halbleib: "Damit ist klar: CSU und FDP wollen bei der Landesbank eine organisierte politische Verantwortungslosigkeit der Staatsregierung in das Landesbank-Gesetz schreiben. CSU/FDP wollen nichts anderes, als ihrer Flucht aus der Verantwortung eine gesetzliche Grundlage zu geben."

Dies sei umso verwerflicher, als das Desaster bei der Landesbank noch höchst virulent ist. Halbleib nennt drei Beispiele: Die Garantie für ABS-Portfolio belastet Steuerzahler mit einer weiteren Milliardensumme, ebenso die Milliardenauseinandersetzung mit der HGAA und die Entwicklung der ungarischen Tochter MKB. Halbleib: "Der öffentliche Auftrag, den die Landesbank nach wie vor hat, erfordert nicht die Entpolitisierung der BayernLB, sondern im Gegenteil eine effektive und umfangreiche Wahrnehmung der politischen Verantwortung im Aufsichtsgremium der Bank."

Die SPD-Fraktion will dagegen eine Stärkung der politischen Verantwortung und Kontrolle im Aufsichtsgremium der Landesbank. Dieses habe nach wie vor öffentlichen Auftrag und trete für eine bessere Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ein. "Wir halten nach wie vor eine Zusammensetzung des Verwaltungsrates für vernünftig, die wir schon 2009 zum damaligen Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgeschlagen hatten - mit einer Beteiligung der Fraktionen des Landtages. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass bei einem entsprechenden parlamentarischen Willen auch die EU-Kommission sich einer solchen Regelung nicht verweigern wird", sagte Halbleib im Plenum des Landtags.

Halbleib mahnt zudem eine bessere Einbeziehung der Volksvertretung an: "Darüber hinaus ist das, was die Staatsregierung zur Beteiligung des Landtages bei wichtigen Anteilskäufen vorschlägt, im Ergebnis nichts anderes als die Fortsetzung der bisher völlig unzureichenden Beteiligung des Bayerischen Landtags bei Entscheidungen über An- und Verkäufe von Beteiligungen." Das könne nicht so bleiben, sondern müsse in drei zentralen Punkten geändert werden:

  • Eine "Beteiligung", also eine schlichte Anhörung des Landtages ohne Konsequenzen, ist ein reines Placebo, vielmehr muss das Erfordernis der Zustimmung ins Gesetz.
  • Eine Beteiligung des Landtags ausschließlich bei einem Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission vorzusehen, ist nicht akzeptabel. Denn das würde nichts anderes bedeuten, als die Beteiligungsrechte des Landtages abhängig zu machen von Vorgaben der EU-Kommission in Brüssel. Das spricht dem Bild eines selbstbewussten, föderalen Länderparlamentes geradezu Hohn.
  • Es muss nicht nur der Erwerb, sondern auch der Verkauf von Beteiligungen der Zustimmung des Landtags unterliegen. Es ist völlig unlogisch, nur den Erwerb zu regeln. Zudem wäre es ein Treppenwitz der Landesbank-Entwicklung, gerade jetzt, wo es schwerpunktmäßig um Veräußerungen gehen wird, dem Landtag die Beteiligungsrechte vorzuenthalten.

Interessant sei bei dem Gesetzentwurf weiter, dass die Haftungsbegrenzung der Verwaltungsräte auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit just zu dem Zeitpunkt geändert werden soll, zudem die Vertreter der Staatsregierung nicht mehr im Aufsichtsrat vertreten sein sollen. Halbleib: "Nicht nachvollziehbar ist, dass die Haftung auch für leichte Fahrlässigkeit als einzige Vorschrift des Gesetzesentwurfs erst zum 01.01.2016 und nicht zum 01.07.2013 in Kraft treten soll, obwohl es hierfür keinen sachlichen Grund gibt."

*

Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2013