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BAYERN/3642: SPD-Verfassungsklage zur CSU-Verwandtschaft - kein Urteil vor der Wahl (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 28.08.2013

SPD-Verfassungsklage zur CSU-Verwandtschaft im Kabinett: Kein Urteil vor der Wahl

Fraktionsvorsitzender Rinderspacher sieht gute Erfolgschancen



Zur Klage von SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher und weiteren SPD-Abgeordneten vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wird es vor der Landtagswahl am 15. September kein Urteil geben. Die Frist zur Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung läuft am 4. September aus. Verhandlung und Urteil werden damit frühestens im vierten Quartal erfolgen.

Rinderspacher hatte die Staatsregierung wegen ihrer Weigerung verklagt, Auskunft über Einzelheiten der Beschäftigungs- und Vergütungsverhältnisse der Verwandten und Familienangehörigen von Mitgliedern der Staatsregierung zu geben. "Ich hätte es begrüßt, wenn die betroffenen CSU-Kabinettsmitglieder noch vor der Wahl Details zu ihrer Verwandtschaftsbeschäftigung hätten offen legen müssen", sagt Rinderspacher. Die SPD hatte unter anderem wissen wollen, ob, wann und in welcher Höhe angebliche Rückerstattungen der betroffenen Kabinettsmitglieder an den Staatshaushalt erfolgt sind. "Es bleibt überaus verwunderlich, dass die Staatsregierung hierüber keine Rechenschaft ablegt", so Rinderspacher, "das ist Vertuschung statt Transparenz."

Im aktuellen Fall hatte sich die Seehofer-Regierung auf mehrere Parlamentsanfragen von SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher, der drei stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Inge Aures, Natascha Kohnen und Volkmar Halbleib sowie der Münchner Abgeordneten Isabell Zacharias für nicht zuständig erklärt, da es sich dabei um "Parlamentsbinnenrecht" handle.

Der SPD-Fraktionschef und seine Fraktionskollegen sehen in der Auskunftsverweigerung der Regierung Seehofer auf ihre Anfragen einen Verstoß gegen die Bayerische Verfassung und die aus Art 13. und 16 a erwachsende Pflicht, Fragen von Mitgliedern des Landtags inhaltlich zu beantworten.

Rinderspacher sieht für die Klage gute Erfolgschancen. Bereits im Sommer 2010 hatte er bei der sogenannten Resonanzstudienaffäre in der Staatskanzlei über den Weg einer Verfassungsklage sein parlamentarisches Fragerecht durchgesetzt. Somit wurden Umfragen zum ausschließlichen Nutzen der CSU auf Kosten des Steuerzahlers öffentlich.

Den vollständigen Text der Verfassungsklage finden Sie hier:
http://www.spd-landtag.de/downl/Verfassungsklage%201_7_13.pdf

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2013