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BAYERN/3984: Nach ZDF-Urteil - Reform der Medienaufsichtsgremien in Bayern angeregt (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 25.03.2014

Nach ZDF-Urteil: Rinderspacher regt Reform der Medienaufsichtsgremien in Bayern an

SPD-Fraktionschef: Müssen gesetzliche Grundlagen überprüfen



Mit einer Initiative zur Reform der Aufsichtsgremien des Bayerischen Rundfunks und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien greift die SPD-Landtagsfraktion die Grundsätze des heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zum ZDF-Staatsvertrag auf. "Wir laden die Fraktionen des Bayerischen Landtags zu Gesprächen ein, um miteinander eingehend zu prüfen, welche Konsequenzen das Verfassungsgerichtsurteil auf die Zusammensetzung der Kontrollorgane des Rundfunks haben muss", sagt SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher.

Das betrifft den Anteil der staatsnahen Mitglieder in Verwaltungsräten sowie in Rundfunk- und Medienrat. Zum Gebot der Vielfaltsicherung gehört, die Aufsichtsorgane darauf auszurichten, dass Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens vertreten sein müssen.

"Das Verfassungsgericht hat auch festgestellt, dass der Gesetzgeber 'einer Versteinerung der Zusammensetzung der Rundfunkgremien entgegenzuwirken' hat", sagt Rinderspacher und erinnert daran, dass sich seit Jahrzehnten die Zusammensetzung der Räte nicht geändert hat.

Das Benennungsrecht für die Mitglieder obliegt traditionell den am besten etablierten Organisationen. Das Gericht betont jedoch ausdrücklich, dass neben großen, das öffentliche Leben bestimmenden, Verbänden auch kleinere Gruppierungen, die nicht ohne weiteres Medienzugang haben, zum Zuge kommen müssen. Diese könnten sich untereinander abwechselnd.

Rinderspacher: "Andere Länder sind da schon weiter. Und es ist beispielsweise auch schwer verständlich, dass wir in allen gesellschaftlichen Bereichen über Inklusion reden und in den Aufsichtsgremien allenfalls mittelbar die Rechte von Menschen mit Behinderungen Thema werden."

Zu prüfen ist nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion zudem, ob Rundfunk- und Mediengesetz in Bayern ausreichend die vom Verfassungsgericht angeregten Maßgaben der Transparenz für die Gremienarbeit geregelt haben.

Das ZDF-Urteil des Verfassungsgerichts war notwendig geworden, weil die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen den verfassungswidrig hohen Anteil von direkten Vertretern aus der Politik im ZDF-Verwaltungsrat geklagt hatten. Vorausgegangen war, dass auf Betreiben von CDU-Ministerpräsidenten 2010 die Vertragsverlängerung des Chefredakteurs Nikolaus Brender gekippt worden war.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2014