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BAYERN/4111: Verwandtenaffäre - Eignung der Kabinettsmitglieder in Frage gestellt (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 12.06.2014

Veröffentlichungen zur Verwandtenaffäre: Eignung der Kabinettsmitglieder in Frage gestellt

Fraktionschef Rinderspacher: Wie aus vollständig geringstmöglich wird - Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist der Bewertungsmaßstab



Der Vorsitzende der BayernSPD-Landtagsfraktion Markus Rinderspacher verurteilt das Verhalten der CSU-Kabinettsmitglieder in der Verwandtenaffäre scharf. "Wie jetzt schwarz auf weiß deutlich wird, haben die betroffenen Kabinettsmitglieder nicht einmal das von Ministerpräsident Seehofer willkürlich angesetzte Super-Sonder-Angebot zum Erhalt ihrer Kabinettsposten wirklich genutzt", so Rinderspacher im Rahmen einer Pressekonferenz.

Ministerpräsident Seehofer hatte Mitte vergangenen Jahres erklärt, dass die Beträge der Verwandtschaftsanstellung für die Zeit der Regierungszugehörigkeit vollständig zurückgezahlt wurden. "Aus Seehofers 'vollständig' wurde jetzt 'geringstmöglich', - und das auch nur für die Jahre 2008 bis 2013", so Rinderspacher. "Nicht nur, dass es den Tetzel'schen Ablasshandel schon seit 450 Jahren nicht mehr gibt - die betroffenen Kabinettsmitglieder haben jetzt die billigste Variante gewählt, davonzukommen und nur die Nettobeträge der letzten Jahre zurückgezahlt", erklärt der SPD-Fraktionschef. "1,3 Millionen Euro ausgereichten Steuergeldern stehen 126.627 Euro Rückzahlungen gegenüber."

Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht bereits in seinem Entscheid vom 22. Mai, "auch soweit nach Rückerstattungen gewährter Zahlungen gefragt wurde...," einen "Zusammenhang mit der persönlichen Einstellung des jeweiligen Kabinettsmitglieds zum Umgang mit öffentlichen Mitteln". "Hinzu kommt", so die Verfassungsrichter weiter, "dass aus dem Verhalten im Zusammenhang mit den Regeln zur Beschäftigung von Familienangehörigen Rückschlüsse auf die persönliche Einstellung zum Umgang mit öffentlichen Mitteln gezogen werden können; dies hat auch Auswirkungen auf die Eignung für das Regierungsamt."

Rinderspacher: "Politische Verantwortung lässt sich nicht mit 126.000 Euro Teilrückzahlung aufwiegen. Der Schaden für die politisch-demokratische Kultur, für das Ansehen der Politik und für die Reputation bayerischer Landespolitik ist nicht mit Geldbeträgen zu bemessen. Die Würde des Freistaats Bayern muss mehr wert sein als das Feilschen von Regierungsmitgliedern, wie man möglichst billig aus der Nummer wieder rauskommt."

Politisch zu verurteilen sei insbesondere, dass drei Kabinettsmitglieder quasi im letzten Moment - vor der entsprechenden gesetzlichen Regelung im Jahr 2000 - noch ihre Frauen eingestellt haben. "Wenn ein anstehendes klares Nein des Gesetzgebungsorgans von einzelnen Vertretern des Gesetzgebers unterlaufen wird, um die eigene Familienkasse aufzubessern, ist dies zu missbilligen. Wenn Abgeordnete Schlupflöcher bei Gesetzen im Lastminute-Insiderverfahren missbrauchen, offenbart dies keine Eignung für politische Spitzenämter."

Hier spricht das Verfassungsgericht bereits am 22. Mai im Bewertungsvorgriff von Aufschluss gebenden Informationen, "ob geltende Vorschriften in einer Weise in Anspruch genommen wurden, die zwar nicht als gesetzeswidrig zu bewerten ist, aber gleichwohl von der Allgemeinheit im Hinblick auf Regierungsämter innehabende Politiker als unangemessen erachtet wird, wie die hierüber entbrannte öffentliche Diskussion zeigt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn angesichts der bevorstehenden Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 8. Dezember 2000, durch die die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen von Beschäftigung von Familienangehörigen eingeschränkt wurde, noch neue Beschäftigungsverhältnisse begründet wurden, um in den Genuss der Übergangsregelung des Änderungsgesetzes zu gelangen", so die Verfassungsrichter. Laut Rinderspacher liest sich die Verfassungsgerichtsentscheidung als Bewertungsmaßstab wie ein "unter dem Strich vernichtenden Zeugnis der Verfassungsrichter für die Betroffenen."

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2014