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BAYERN/4663: 161 Kinderbräute in Bayern - Staatsregierung kennt einzelne Schicksale nicht (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 13. September 2016

161 Kinderbräute in Bayern - Staatsregierung kennt die einzelnen Schicksale und Aufenthaltsorte nicht

SPD-Fraktionsvizin Strohmayr fordert Gesetzesänderung zum Schutz der minderjährigen Mädchen


Im Freistaat gibt es derzeit 161 weibliche Flüchtlinge unter 18 Jahren, die nach islamischem Recht verheiratet wurden. Das ergibt sich aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage von SPD-Fraktionsvizin Dr. Simone Strohmayr zum Thema "Kinderbräute". 21 der Mädchen sind jünger als 16 und sieben sogar unter 14 Jahren alt. Konkrete Angaben über das Alter der Ehemänner sind aus den Antworten nicht zu entnehmen.

Strohmayr, die auch frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion ist, kritisiert, dass die Behörden auch nicht wissen, wie viele der Kinderbräute hier bei uns weiterhin bei ihren Ehemännern leben. Es sei lediglich klar, dass die unter 14-jährigen Mädchen vom Jugendamt in Obhut genommen und nicht mit einem eventuell in Deutschland lebenden Ehemann wieder zusammengeführt werden. "Was ist mit den übrigen 154 Mädchen, die unter dubiosen Umständen und womöglich gegen ihren Willen verheiratet wurden?", fragt Strohmayr. "Um die kümmert sich die Staatsregierung überhaupt nicht."

Die SPD-Abgeordnete fordert eine Verschärfung des Ehegesetzes. Die promovierte Juristin sieht dringenden Änderungsbedarf: "Im Eherecht gilt bislang strikt das Recht der Herkunftslandes. Zum Schutz von Minderjährigen müssen wir hier aber aktiv werden. Wir sind in Deutschland und hier müssen unsere Gesetze Vorrang haben."

Für Aufsehen hatte vor kurzem der Fall einer 15-jährigen Syrerin gesorgt. Das Jugendamt in Aschaffenburg erkannte die Ehe des Mädchens mit ihrem sechs Jahre älteren Cousin nicht an. Das Oberlandesgericht in Bamberg hob diese Entscheidung kurz darauf wieder auf. Nun liegt die Angelegenheit dem Bundesgerichtshof vor. Strohmayr betont: "Ich kann nicht verstehen, wie bei Verfahren wie in Bamberg die Ehe einer Minderjährigen anerkannt wird. Das Alter für eine Heirat muss auf 18 Jahre hochgesetzt werden."

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2016

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