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BADEN-WÜRTTEMBERG/993: Wohnbau-Genossenschaft-Insolvenz (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 46/2018

Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Wohnbau-Genossenschaft-Insolvenz: Ministerin verspricht im Ausschuss lückenlose Aufklärung


Stuttgart - Im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaft mit rund 450 Geschädigten sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) dem Wirtschaftsausschuss des Landtags "lückenlose Aufklärung" zu. Auf Antrag der Fraktionen SPD sowie FDP/DVP wurde das Thema in der Sitzung vom 18. April 2018 öffentlich behandelt. "Es ist dem Ausschuss ein Anliegen, aus diesem beispiellosen Vorgang zu lernen, auch weil aus Sicht der Abgeordneten der gute Ruf des Genossenschaftsmodells insgesamt dadurch nicht in Misskredit geraten darf", so der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). "Wir sind der Ministerin für die Zusage dankbar, den bundesweit einzigartigen Fall lückenlos aufklären zu wollen. Darauf haben die vielen Geschädigten Anspruch."

Die eingetragene Genossenschaft hatte von insgesamt 450 Privatanlegern 10,8 Millionen Euro eingesammelt, um sie bundesweit in Immobilien zu investieren. Die Genossenschaft befindet sich gegenwärtig im Insolvenzverfahren. Mit Verweis auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den früheren Geschäftsführer, beschränkte sich Ministerin Hoffmeister-Kraut in der Sitzung weitgehend auf formalrechtliche Erläuterungen: Nach Paragraf 64 Genossenschaftsgesetz (GenG) ist das Wirtschaftsministerium Aufsichtsbehörde über den genossenschaftlichen Prüfungsverband. "Wir haben die Rechtsaufsicht ordnungsgemäß wahrgenommen, Fragen der Zweckmäßigkeit unterliegen nicht der Rechtsaufsicht", sagte die Ministerin auf entsprechende Fragen von Ausschussmitgliedern in der Sitzung.

Interne Gutachten hätten "unauffällige Gespräche" in Erfüllung der Aufsichtspflicht durch den Prüfverband ermittelt, so Hoffmeister-Kraut. Warum das Ministerium trotz Bekanntwerden des Falls im Herbst 2017 erst im März 2018 ein externes Gutachten zur Aufklärung vergeben habe, beantwortete Hoffmeister-Kraut mit dem Hinweis auf lange Fristen bei der vergaberechtlichen Ausschreibung. Im dritten Quartal 2018 soll das externe Gutachten vorliegen. "Das Thema wird noch lange nicht erledigt sein", so der Ausschussvorsitzende Dr. Schweickert. Der Ausschuss des Landtags könne zwar nicht unmittelbar eingreifen, aber dennoch den Blick auf mögliche Unzulänglichkeiten und Fehlstellungen im Prüfverfahren werfen. Den Mitgliedern des Fachgremiums gehe es wesentlich auch darum, dass das in Baden-Württemberg so erfolgreiche und hervorragend beleumundete Genossenschaftsmodell nicht diskreditiert werde. Die Ministerin sagte weitere Berichterstattung im Ausschuss zu.

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Quelle:
Pressemitteilungen 46/2018 - 18.4.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2018

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