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BADEN-WÜRTTEMBERG/1010: 33. Datenschutzbericht im Ständigen Ausschuss vorgestellt (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 70/2018

33. Datenschutzbericht im Ständigen Ausschuss vorgestellt

Datenschutzbeauftragter rechnet 2018 mit einem weiteren Anstieg von Eingaben


Stuttgart. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit rechnet auch für das Jahr 2018 mit einem weiteren Anstieg von Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern. Das sagte der Datenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink am Donnerstag, 7. Juni 2018, bei der Vorstellung des 33. Tätigkeitsberichts für die Jahre 2016/2017 im Ständigen Ausschuss, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, mitteilte. Ein Grund dafür seien die deutlich strengeren Anforderungen an den Datenschutz durch die seit 25. Mai 2018 gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Scheffold zufolge wurden im Jahr 2017 genau 3.058 Eingaben bei der Behörde eingereicht. Das seien 1.010 Beschwerden mehr als im Jahr zuvor. "Für 2018 geht die Behörde nochmal von einem Sprung nach oben aus", führte Scheffold aus. Auch beim Melden von Datenpannen, die durch die DSGVO nun in deutlich größerem Umfang gemeldet werden müssen, werde von einem Anstieg ausgegangen. Allein in den ersten beiden Wochen seit Inkrafttreten der neuen Verordnung seien über 30 Datenpannen angezeigt worden. Die sei deutlich mehr als erwartet. Die Anzeigen reichten von Hackerangriffen bis hin zu unverschlüsselten Datenträgern, die in öffentlichen Verkehrsmitteln vergessen wurden.

Ein Schwerpunkt bildete im 33. Tätigkeitsbericht der Datenschutz von Beschäftigten. "Der Arbeitnehmerdatenschutz ist der am stärksten gewachsene Bereich. Hier erhält die Behörde inzwischen am meisten Eingaben", legte der Ausschussvorsitzende dar. Insbesondere durch die Digitalisierung sei die Überwachung von Beschäftigten durch den Arbeitgeber leicht. Die eingereichten Beschwerden hätten zum Beispiel die elektronische Überwachung von Lastwagen und Dienstfahrzeugen betroffen. Der Arbeitgeber könne so feststellen, wo sich die Fahrerin oder der Fahrer gerade befänden, welchen Weg sie nähmen oder ob sie eine Pause machten. Auch die Videoüberwachung am Arbeitsplatz, beispielsweise in Verkaufsgeschäften, sei häufig Gegenstand von Beschwerden gewesen, habe Stefan Brink im Ausschuss erläutert.

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung habe sich nicht nur die Rolle des Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde geändert, sondern der Aufgabenbereich sei auch deutlich erweitert worden. Die DSGVO stärke die Rolle der nationalen Datenschutzbehörden. Der Landesdatenschutzbeauftragte sei europäischer geworden. Der strengere Datenschutz stelle Unternehmen, Behörden, Verbände, Vereine und weitere Institutionen vor große Herausforderungen. Der Datenschutzbeauftragte sehe seine Behörde nicht nur als Instrument zur Kontrolle und Sanktionierung, sondern vielmehr als Behörde für Aufklärung und Information. Die Zahl der Beratungen, Schulungen und Vorträge sei im Berichtszeitraum "massiv gesteigert" worden. Zwar habe die Behörde die Zahl der Kontrollen vor Ort ebenfalls erhöht (2016: 16 Kontrollen, 2017: 56 Kontrollen), jedoch werde sich die Zahl dauerhaft auf einem niedrigen Level bewegen. Der Schwerpunkt des Datenschutzbeauftragten sei die Beratung.

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Quelle:
Pressemitteilungen 70/2018 - 7.6.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2018

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