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BADEN-WÜRTTEMBERG/1031: Rad-Leasing-Modell und aufgestockte Finanzhilfen für Kommunen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 103/2018

Ausschuss für Verkehr

Ausschuss lobt Rad-Leasing-Modell und aufgestockte Finanzhilfen für Kommunen


Stuttgart - Ab 2019 sollen Staatsdiener in Baden-Württemberg ihr vom Arbeitgeber geleastes Dienstfahrrad auch privat nutzen können. "Mit diesem Modell bestätigt das Land einerseits seine Vorreiterrolle bei nachhaltiger behördlicher Mobilität", so der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Karl Rombach (CDU) nach nicht öffentlicher Sitzung am 26. September 2018. Im Ausschuss sei jedoch der Wunsch nach Gleichbehandlung aller Landesbediensteten laut geworden, so Rombach. "Es bleibt unser Anliegen, dass nicht nur Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, sondern auch die Tarifbediensteten der Landesverwaltung in diesen Vorteil kommen können."

Baden-Württemberg werde laut Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) das erste und bislang einzige Bundesland sein, das seinen Beamten ein Rad-Leasing-Modell im Rahmen einer Gehaltsumwandlung (1% der Kaufpreissumme) anbieten werde. Da die Gewerkschaften dies für Tarifbedienstete ablehnten, bestünde derzeit allerdings nur für die Beamtenschaft eine rechtliche Grundlage, habe Minister Hermann erläutert. Geplant sei die Einführung Anfang 2019 auf Basis des Landesbesoldungsgesetzes. Die europaweite Ausschreibung laufe derzeit. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung auf dem Rad-Leasing-Markt, rechnet das Verkehrsministerium des Landes laut Rombach damit, dass vor allem E-Bikes und Pedelecs mit durchschnittlich 2.500 Euro Kaufpreis in Frage kommen. Die Laufzeit der Leasingverträge soll 36 Monate betragen. "Der Ausschuss teilt die Auffassung der Landesregierung: Ein solches Modell festigt die die Vorbildfunktion der Landesverwaltung und positioniert sie - trotz der bedauerlichen Einschränkung - als attraktiven Arbeitgeber", so der Vorsitzende Rombach.

Die Rad-Leasing-Maßnahme füge sich gleichwohl ein in die "Zukunftsoffensive für den öffentlichen Verkehr", die das Ziel hat, mehr Menschen zum Umstieg auf Busse und Bahnen zu bewegen. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses seien mehrheitlich der Auffassung, dass das Land den Kommunen und Kreisen "in Planung und Umsetzung zur Seite zu stehen solle", berichtete Rombach. Minister Hermann habe im Ausschuss von einem Verhandlungs-"Durchbruch" während der Sommerpause berichtet zwischen Finanzministerium und den kommunalen Spitzenverbänden. Künftig würden die pauschalen Mittel, die der Bund auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) überweise, nicht nur fixiert auf den Bereich Verkehr, der Betrag werde auch von 165 auf 320 Millionen Euro im Jahr verdoppelt. Gespräche, die Ausgaben nach dem Verhältnis 60:40 mit Schwerpunkt ÖPNV zu gewichten, stünden laut Hermann noch aus. Ein Drittel der Förderung aus Berlin fließt nach Baden-Württemberg.

Mitglieder des Ausschusses hätten das Engagement des Ministeriums ausdrücklich und übereinstimmend gelobt. Hermanns Ministerium habe eine mehrseitige "beeindruckende" Liste der Projekte zwischen 2011 und 2018 zusammengestellt, so der Vorsitzende Rombach. Vereinzelte Kritik von Ausschussmitgliedern, die Förderprogramme würden den badischen Landesteil bevorzugen, habe der Minister entkräftet: Zwar gebe es einen Schwerpunkt auf Baden und den Raum Stuttgart und Nachholbedarf in Südwürttemberg, habe dieser argumentiert. Es handle sich jedoch um ein Förderprogramm: Würden keine Anträge gestellt, bekomme die Kommune oder der Kreis auch kein Geld. "Insgesamt gab es großes Lob für die Umsetzung und den guten Abruf der Mittel".

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Quelle:
Pressemitteilungen 103/2018 - 26.9.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2018

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