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BADEN-WÜRTTEMBERG/1043: Notifizierungspflicht für Raumordnungs- und Bauleitpläne gegenüber der EU abgelehnt (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 116/2018

In der Sitzung am 24. Oktober 2018

Europaausschuss lehnt Notifizierungspflicht für Raumordnungs- und Bauleitpläne gegenüber der EU ab


Stuttgart. Im Rahmen seines Selbstbefassungsrechts hat sich der Ausschuss für Europa und Internationales des Landtags von Baden-Württemberg in seiner Sitzung am Mittwoch, 24. Oktober 2018, dem Thema "Notifizierungspflicht für Raumordnungs- und Bauleitpläne gegenüber der EU" angenommen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, Willi Stächele (CDU) mitteilte, lehne der Ausschuss diese Notifizierungspflicht ab. "Mehr als 11.000 Städte und Gemeinden wären betroffen. Das würde zu einem erheblichen zeitlichen Aufschub bei der Umsetzung der Bauleitpläne führen. Das wollen wir den Städten und Gemeinden nicht zumuten", betonte Stächele.

Wie Stächele ausführte, werde derzeit auf EU-Ebene ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt beraten. Dadurch solle vor allem das Dienstleistungsangebot innerhalb der EU nicht durch ungerechtfertigte Regeln beeinträchtigt werden. Allerdings sollten auch Raumordnungs- und Bauleitpläne der Städte und Gemeinden einer Notifizierungspflicht gegenüber der EU-Kommission unterliegen. Bei jährlich rund 100.000 Bauleitplänen allein in Deutschland würde der bürokratische Aufwand beträchtlich sein. Überdies könnte dies einen Eingriff in die per Grundgesetz geschützte Planungshoheit von Städten und Gemeinden darstellen.

Die Länder wie auch der Bund seien sich in der Einschätzung einig, dass es dringend geboten sei, die angedachte Regelung gemeinsam zu verhindern. So hätten die Länder im Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben, in der zum Ausdruck komme, dass diese Notifizierungspflicht weder für erforderlich noch für praktikabel erachtet werde. Die Bundesregierung werde dringend gebeten, sich für rechtssichere Ausnahmen einzusetzen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 116/2018 - 25.10.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2018

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