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BADEN-WÜRTTEMBERG/1102: Forderung nach Erdverkabelung statt Freilandstromtrassen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 45/2019

In der Sitzung am 9. Mai:

Umweltausschuss diskutiert Forderung nach Erdverkabelung statt Freilandstromtrassen


Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. Mai 2019, mit einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion beschäftigt, die im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes Erdverkabelung anstelle von Freilandstromtrassen fordert. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, Dr. Bernd Grimmer (AfD), mit. Diskutiert wurde am Beispiel des Protests von Bürgern und Kommunalverwaltung in Hohenlohe gegen die Errichtung ebensolcher Freilandstromtrassen.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge hängt es von rechtlichen Rahmenbedingungen ab, ob eine Hochspannungsleitung als Erdkabel oder Freileitung ausgeführt wird. So seien Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Spannung von 110 Kilovolt oder weniger als Erdkabel auszuführen, wenn die Errichtung und der Betrieb des Erdkabels maximal 2,75-mal so viel kosten wie eine technisch vergleichbare Freileitung. Auch gebe es naturschutzfachliche Belange, aus denen Erdkabel nicht möglich seien. Das Umweltministerium habe jedoch eingeräumt, dass sich eine Freileitung grundsätzlich auf das Landschaftsbild und somit auch auf die Erholungseignung des Gebietes auswirke.

Nach Einschätzung des Ministeriums würden Infrastrukturprojekte gleich welcher Art Betroffenheit bei den Kommunen und in der Öffentlichkeit hervorrufen; Hohenlohe bilde da keine Ausnahme. Es sei jedoch Aufgabe der am Verfahren beteiligten Behörden, die teils gegensätzlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

In Hohenlohe führe das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit ein sogenanntes Raumordnungsverfahren durch; hierbei würde unter anderem die Umweltverträglichkeit der Korridore, die zwischen 300 und 600 Meter breit seien, geprüft. Wie genau die Leitungen verlaufen sollen, würde allerdings erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren festgelegt. Dies gelte auch für die Frage, ob die Leitungen als Freileitung, als Erdkabel oder als eine Kombination beider Varianten verlegt werden. Auch in diesem Teil der Planung sei die Öffentlichkeit wieder anzuhören. Wie das Ministerium mitteilte, sei ein weiterer Zubau von EEG-Anlagen im Raum Hohenlohe auch in Zukunft zu erwarten.

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Quelle:
Pressemitteilungen 45/2019 - 09.05.2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2019

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