Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


BADEN-WÜRTTEMBERG/1140: Schieneninfrastruktur soll verbessert werden (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 91/2019

In der Sitzung am 9. Oktober:

Im Zuge des geplanten Deutschlandtakts: Schieneninfrastruktur soll verbessert werden


Stuttgart. Der vom Bund geplante Deutschlandtakt sieht vor, dass sich die Fahrzeiten bestimmter Zugverbindungen verkürzen, darunter in Baden-Württemberg zum Beispiel die Strecke Stuttgart-Mannheim. Auf Grundlage mehrerer Anträge der Fraktionen FDP/DVP und der SPD beschäftigte sich der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 9. Oktober 2019, mit den Fragen zum Ausbau der Schieneninfrastruktur und dem Einfluss des Deutschlandtakts auf Stuttgart 21. Dies teilte der Vorsitzende Karl Rombach (CDU) mit. Darüber hinaus beschäftigte sich der Verkehrsausschuss mit einer möglichen Einführung der Halterhaftung, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu steigern.

In Baden-Württemberg seien, Rombach zufolge, im Rahmen des Deutschlandtakts unter anderem Beschleunigungen der Strecken Stuttgart-Singen-Zürich, Stuttgart-Mannheim und Stuttgart-Nürnberg geplant. Da solche Verringerungen der Reisezeit bestimmter Strecken aber immer auch Auswirkungen auf das Gesamtnetz hätten, müsse noch geprüft werden, inwiefern dies auch zu einer Verbesserung des gesamten Angebots führe.

Wie der Ausschussvorsitzende berichtete, teilt die Landesregierung die Auffassung der Deutschen Bahn, dass die Planungen des Deutschlandtakts und des Bahnprojekts Stuttgart 21 aufeinander abgestimmt seien. Da es darüber hinaus noch das Ziel gebe, die Anzahl der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr bis 2030 zu verdoppeln, prüfe das Verkehrsministerium eventuelle Ausbauoptionen nach der Fertigstellung des neuen Stuttgarter Bahnhofs. Auf den Zeitpunkt der Fertigstellung von Stuttgart 21 selbst würde sich dies allerdings nicht auswirken. "Eine solche Ausbauoption könnte beispielsweise die Schaffung eines fünften und sechsten Gleises beim Nordzulauf in Stuttgart-Zuffenhausen sein", erklärte Rombach. Der Verkehrsausschuss beschloss auf Antrag der Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP einstimmig, beim Fachgespräch auf Bundesebene Mitte November 2019 über ebendiese Kapazitätserweiterung des Nordzulaufs Feuerbach/Zuffenhausen zu sprechen, und die Gespräche mit der Bundesregierung mit dem Ziel, die Zahl der Fahrgäste bis 2030 zu verdoppeln, fortzuführen.

Bereits zuvor beschäftigte sich der Verkehrsausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Frage nach einer Halterhaftung oder einer Halterkostenhaftung. "Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, ist es dringend notwendig, dass die Einhaltung der Verkehrsregeln überwacht wird und rechtswidriges Verhalten sanktioniert wird", so der Ausschussvorsitzende. "Jedoch können zahlreiche Verkehrsverstöße nicht geahndet werden, weil der Fahrer nicht identifiziert werden kann." Eine Halterhaftung oder eine Halterkostenhaftung könne nun ein Instrument sei, um solche Fälle zu vermeiden. Es müsse jedoch erst verfassungsrechtlich beurteilt werden, inwiefern solche Haftungen nach deutschem Recht zulässig seien. Auf der einen Seite müsse man dem verfassungsrechtlichen Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld", Rechnung tragen, auf der anderen Seite jedoch dem im Grundgesetz festgeschriebenen Recht auf körperliche Unversehrtheit der Verkehrsteilnehmer. Ob einer Halterkostenhaftung mit geltendem Recht vereinbar sei, hänge unter anderem davon ab, welche Verstöße unter diese Haftung fallen würden und wie diese rechtlich ausgestaltet würde.

Wie diese Halterhaftungen oder Halterkostenhaftungen aussehen könnten, dazu gebe es, dem Ausschussvorsitzenden zufolge, bereits mehrere Vorbilder in anderen Staaten der Europäischen Union. In Frankreich beispielsweise würden Halter für alle Verstöße haften, die mit ihrem Fahrzeug begangen worden sind, unabhängig von der Schuldfrage. In Österreich hingegen müssten Fahrzeughalter Auskunft über den Fahrer geben; tun sie es nicht, müssen sie ein Bußgeld bezahlen. Konkrete Vorschläge, wie eine Halterkostenhaftung in Deutschland aussehen könne, gebe es aber noch nicht, hieß es aus dem Verkehrsministerium; es seien aber sowohl der Ansatz aus Frankreich als auch aus Österreich in der Diskussion. Darüber hinaus setze sich das Land gemeinsam mit Niedersachsen in der Verkehrsministerkonferenz für eine Bußgelderhöhung bei besonders gefährlichen Vergehen ein.

*

Quelle:
Pressemitteilungen 91/2019 - 9. Oktober 2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2063-0
Telefax: 0711/2063-299
E-Mail: Post@Landtag-bw.de
Internet: http://www.landtag-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang