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BADEN-WÜRTTEMBERG/776: Europäischer Fiskalpakt darf nicht die Länderhaushalte zusätzlich belasten (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 066/2012

Forderungen auf der Präsidentenkonferenz in Dresden
Europäischer Fiskalpakt darf nicht zu zusätzlichen Belastungen der Länderhaushalte führen

Guido Wolf: Wir brauchen eine neue Stabilitätskultur in der EU



Stuttgart/Dresden: Der Europäische Fiskalpakt darf nicht zu zusätzlichen Belastungen der Länderhaushalte führen. Zudem müssen die Länderparlamente in die Umsetzung dieses Vertrags einbezogen werden. Diese Forderungen haben die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente auf ihrer heutigen Konferenz in Dresden in einer gemeinsamen Erklärung erhoben. Wie der Präsident des Landtags von Baden-Württemberg Guido Wolf (CDU) berichtete, wurde in der Erklärung außerdem bekräftigt, dass die EU zur Schaffung solider Staatsfinanzen eine neue Stabilitätskultur benötigt.


Nach Angaben Wolfs betonten die Präsidentinnen und Präsidenten, dass die Landesparlamente als Haushaltsgesetzgeber in die Erarbeitung des am 2. März 2012 von 25 EU-Mitgliedstaaten unterzeichneten Fiskalpakts nicht eingebunden waren. "Wir Präsidenten nehmen zur Kenntnis, dass spätestens mit dem Fiskalpakt nunmehr auch das Budgetrecht der Parlamente europäischen Vorgaben unterliegt", zitierte Wolf aus der Erklärung. Deshalb werde erwartet, dass die Auswirkungen des Fiskalpakts auf dieses Königsrecht der Parlamente genau geprüft und die verfassungsrechtlichen Fragen mit Blick auf die Länder zügig geklärt werden. Die demokratische Legitimation haushaltspolitischer Entscheidungen dürfe nicht angetastet werden. Auch müssten die erforderlichen Beteiligungsrechte der Landesparlamente bezüglich Maßnahmen der europäischen Ebene, die ihr Budgetrecht und ihre Eigenstaatlichkeit betreffen, garantiert werden.

"Sofern der Fiskalpakt am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, wird dies erhebliche Auswirkungen auf die Landesparlamente, also auch den Landtag von Baden-Württemberg, haben", sagte Wolf. Die Präsidentenkonferenz fordere deshalb die Regierungschefs der Länder auf, dem Fiskalpakt im Bundesrat nur zuzustimmen, wenn sichergestellt werde, dass die Länder durch den Bund von eventuellen Sanktionen, die sich aus der bereits ab 2014 wirksamen europäischen Schuldenbremse ergeben können, bis 2020 freigestellt werden, so Landtagspräsident Wolf abschließend.


ANLAGE

Fiskalpakt darf nicht zu zusätzlichen Belastungen der Länderhaushalte führen - Länderparlamente in die Umsetzung des europäischen Fiskalpakts einbeziehen


Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente bekräftigen, dass die EU eine neue Stabilitätskultur zur Schaffung solider Staatsfinanzen benötigt. Sie stellen fest, dass der am 2. März 2012 von 25 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnete so genannte "Fiskalpakt" nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs dazu einen entscheidenden Beitrag leisten soll.

Die Präsidentinnen und Präsidenten betonen jedoch, dass die innerstaatlichen Parlamente, insbesondere die Landesparlamente, als Haushaltsgesetzgeber nicht in die Erarbeitung dieses Vertrags eingebunden waren. Sie nehmen zur Kenntnis, dass spätestens mit dem Fiskalvertrag nunmehr auch das Budgetrecht der Parlamente europäischen Vorgaben unterliegt. Sie erwarten daher, dass die Auswirkungen des Fiskalpakts auf dieses Königsrecht der Parlamente genau geprüft und die verfassungsrechtlichen Fragen mit Blick auf die Länder zügig geklärt werden. Die demokratische Legitimation haushaltspolitischer Entscheidungen darf nicht angetastet werden. Die erforderlichen Beteiligungsrechte der Landesparlamente bezüglich Maßnahmen der europäischen Ebene, die ihr Budgetrecht und ihre Eigenstaatlichkeit betreffen, sind sicherzustellen.

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente stellt mit Besorgnis fest, dass der Fiskalpakt mit seinem möglichen Inkrafttreten am 1. Januar 2013 erhebliche Auswirkungen auf die Landesparlamente haben wird. Sie fordert die Regierungschefs der Länder auf, dem Fiskalpakt im Bundesrat nur zuzustimmen, wenn sichergestellt wird, dass die Länder durch den Bund von eventuellen Sanktionen, die sich aus der bereits ab 2014 wirksamen europäischen Schuldenbremse ergeben können, bis 2020 freigestellt werden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 066/2012 vom 13.06.2012
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2012