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BADEN-WÜRTTEMBERG/793: Lehrkräfte brauchen professionelle Materialien für den modernen Unterricht (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 123/2012

Bildungsausschuss des Landtags:
Lehrkräfte brauchen professionelle Materialien für den modernen Unterricht - auch in digitaler Form



Stuttgart. "Das Verbot von digitalen Kopien von Unterrichtsmaterial ist praxisfern. Lehrerinnen und Lehrer bewegen sich in rechtlichen Grauzonen und müssen besser geschützt werden", so lautete das Fazit des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport, der sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. September 2012, mit dem Thema digitale Unterrichtsmaterialien beschäftigt hat. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Siegfried Lehmann, mit. Lehrkräfte bräuchten professionelle pädagogische Materialien zum modernen Unterrichten, gleichzeitig müssten vernünftige Urheberrechtslösungen mit den Schulbuchverlagen gefunden werden. "Die Leistung der Verlage muss anerkannt werden", forderte Lehmann.

Das Urheberrechtsgesetz des Bundes verbiete Vervielfältigungen aus Schulbüchern. Ein im Jahre 2010 zwischen den Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften geschlossener Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach Paragraph 53 Urheberrechtsgesetz ermögliche bislang das analoge Kopieren, nicht aber das digitale. Gleichzeitig sei in diesem Gesamtvertrag festgelegt worden, die Speichermedien der Schulen mittels einer Plagiatssoftware auf vertragswidrig gefertigte digitale Kopien von Unterrichtsmaterial zu kontrollieren. "Lehrerverbände und Gewerkschaften kritisieren immer wieder diese Vereinbarungen mit der Begründung, dass das Digitalisierungsverbot modernen Unterricht verhindert", legte Lehmann dar.

In kürzlich geführten Gesprächen zwischen Bundesländern und Schulbuchverlagen sei nach einer für alle Betroffenen tragbaren Lösung für den digitalen Einsatz von Unterrichtsmaterialien gesucht worden. Noch im September werde mit neuen, konkreten Verbesserungsvorschlägen gerechnet. Als sicher gelte, dass auf die Anwendung einer Plagiatssoftware verzichtet wird.

Auch würden in letzter Zeit vermehrt Initiativen auftreten, die offenes und lizenzfreies Unterrichtsmaterial entwickelten und digital zur Verfügung stellten. "Konzepte, die einen kostenfreien Zugang zu Unterrichtsmaterialien ermöglichen, sind zu unterstützen", so Lehmann. "Open-Content-Konzepte sind eine wertvolle Ergänzung der von Verlagen und Medienproduzenten bereitgestellten Angebote."

In Baden-Württemberg seien das Landesmedienzentrum (LMZ) und die 57 Stadt- und Kreismedienzentren per Medienzentrengesetz damit beauftragt sicherzustellen, dass Medien an Schulen verteilt würden, so Lehmann. Um digitales Unterrichtsmaterial unter Berücksichtigung der urheberrechtlichen Verpflichtungen und Drittrechten soweit möglich auch als Open Content zugänglich zu machen, habe sich das LMZ bereits im Jahre 2006 gemeinsam mit anderen Institutionen aus dem Bildungs- und Medienbereich zu einem "Bildungsbündnis Open Content" zusammengeschlossen. Ziel des Bündnisses sei es, die kostenlose Verbreitung von Inhalten, wenn erwünscht, zu fördern. Schulleitungen, Fachberatung, Netzwerkberatung, Multimediaberatung sowie Personal, das Multimediafortbildungen durchführt, würden im Rahmen eines umfangreichen Fortbildungsprogrammes zum Thema Urheberrecht qualifiziert werden. Damit werde die Nutzung von Open Content an den Schulen unterstützt.

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Quelle:
Pressemitteilungen 123/2012 vom 19.09.2012
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2012