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BADEN-WÜRTTEMBERG/825: Bekämpfung häuslicher Gewalt erfordert umfassende Gesamtkonzeption (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 52/2013

Sozialausschuss einig:
Bekämpfung häuslicher Gewalt erfordert umfassende Gesamtkonzeption



Stuttgart. Die wirkungsvolle und vor allem nachhaltige Bekämpfung häuslicher Gewalt erfordert eine aus mehreren Elementen bestehende Gesamtkonzeption. Diese Auffassung hat der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren am Donnerstag, 14. März 2013, einmütig vertreten. Bei der Beratung eines entsprechenden Antrags der SPD-Fraktion wurde deutlich, dass die Landesregierung in dieser Legislaturperiode einen "Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen" vorlegen wird. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mitteilte, soll in diesem Aktionsplan dargestellt werden, wie die Infrastruktur zum Schutz von Frauen und Kindern bedarfsgerecht ausgestaltet sein muss und welche Abläufe erforderlich sind, um diesen Schutz auch zu gewährleisten. Im Jahr 2011 sind im Land fast 6.000 Frauen Opfer häuslicher Gewalt geworden.

Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden gibt es in Baden-Württemberg ein gewachsenes Netz von Schutz-, Beratungs- und Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen. Dazu gehörten 40 Frauen- und Kinderschutzhäuser, 57 Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder, 26 Notruf-Hotlines, vier Beratungsstellen für von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung Betroffene sowie 45 Beratungs- und Anlaufstellen für Opfer sexueller Gewalt.

"Die vorhandene Hilfe- und Unterstützungsstruktur im Land ist durchaus als leistungsfähig zu bezeichnen, allerdings besteht noch Verbesserungsbedarf. Die nachhaltige Bekämpfung häuslicher Gewalt erfordert ein mehrere Elemente umfassendes Konzept. Deshalb ist ein Landesaktionsplan unerlässlich", zeigte sich Mielich überzeugt.

Wie Mielich ausführte, sei geplant, niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser im Umgang mit betroffenen Frauen fortzubilden und in die regionalen Netzwerke gegen häusliche Gewalt zu integrieren. Dazu sollten Modellprojekte wie "Medizinische Intervention gegen Gewalt an Frauen (MIGG)" landesweit umgesetzt werden. Zudem sei beabsichtigt, die professionelle, verfahrensunabhängige Beweissicherung unter anderem durch die Qualifizierung von Ärzten auszuweiten.

Bereits am 17. Januar 2013 hat sich der Ausschuss mit einem interfraktionellen Antrag zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution sowie zum Schutz seiner Opfer befasst. Dabei habe über die Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit bestanden, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution zu den schlimmsten Formen menschlicher Ausbeutung gehörten. "Bei diesem Thema zieht der gesamte Sozialausschuss an einem Strang. Es herrscht große Einigkeit, dass es zur Pflicht des Landes Baden-Württemberg gehört, ein vielfältiges Beratungs- und Betreuungsangebot bereitzustellen, das sich an den individuellen Bedürfnissen der Frauen orientiert", erklärte Mielich abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 52/2013 vom 18.03.2013
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2013