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BADEN-WÜRTTEMBERG/832: Universitätsklinika sollen in der Finanzierung adäquat berücksichtigt werden (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 97/2013

Wissenschaftsausschuss beschließt Anstoß einer Bundesratsinitiative

Universitätsklinika sollen in der Finanzierung adäquat berücksichtigt werden



Stuttgart. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag, 6. Juni 2013, ohne Gegenstimme beschlossen, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, die zum Ziel hat, die besonderen Belastungen und Leistungen der Universitätsklinika als Häuser der Maximalversorgung und Einrichtung für Fortbildung und Innovation in der Finanzierung adäquat zu berücksichtigen. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die SPD-Abgeordnete Helen Heberer, mit. Der Wissenschaftsausschuss folgte damit einem Änderungsantrag von Grünen und SPD zu einem CDU-Antrag zur Entwicklung der Beschäftigungssituation an den baden-württembergischen Universitätsklinika.

"Die Hochschulmedizin in Baden-Württemberg genießt bei der Krankenversorgung, der akademischen Aus- und Weiterbildung sowie der klinischen Forschung national wie international ein hervorragendes Renommee", betonte Helen Heberer. "Deshalb müssen die erbrachten Mehrleistungen der Uniklinika auch bei der Finanzierung entsprechend berücksichtigt werden." Die baden-württembergischen Universitätsklinika hätten in den vergangenen Jahren große Anstrengungen zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation unternommen. "Dabei wurde die sogenannte Scheren-Problematik, das Auseinanderklaffen zwischen dem Anstieg der laufenden Betriebs- und Personalkosten der Krankenhäuser und der dahinter zurückbleibenden Erstattung durch die Kostenträger, hauptsächlich durch das Erbringen von Mehrleistungen des Personals kompensiert", führte Heberer aus. Diese Strategie stoße nicht nur an Grenzen, sie sei auch nicht mehr im Bereich des Zumutbaren für die Beschäftigten.

"Die Besonderheiten der Uniklinika müssen in die Finanzierung mit eingespeist werden, beispielsweise mit einer gesonderten Berechnung der Extremzuschläge", erläuterte Helen Heberer. Auch die höheren Pflegekosten dürften hierbei nicht vergessen werden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 97/2013 vom 07.06.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2013