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BADEN-WÜRTTEMBERG/837: Sozialausschuss berät über Entwicklung der Hautkrebserkrankungen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 113/2013

Sozialausschuss berät über Entwicklung der Hautkrebserkrankungen und mögliche Präventionsmaßnahmen

Bessere Aufklärung: Gesundheitsbewusster Umgang mit Sonne und UV-Strahlung ist unabdingbar



Stuttgart. Mit der Entwicklung der Hautkrebserkrankungen in Baden-Württemberg und möglichen Präventionsmaßnahmen hat sich der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag, 4. Juli 2013, auf Antrag der Grünen befasst. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit. "Der gesundheitsbewusste Umgang mit Sonne und UV-Strahlung ist unabdingbar", bekräftigte Mielich. "Hautkrebs ist derzeit die häufigste Tumorerkrankung in Deutschland."


Eine zunehmende UV-Strahlung zusammen mit einem veränderten Sozial- und Freizeitverhalten großer Teile der Bevölkerung erfordere bessere Aufklärung über die Risiken intensiver UV-Strahlung. "Besondere Defizite gibt es beim Schutz der Kinder sowie der Jugendlichen und Männer", hob Mielich hervor. Nach Aussagen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) sei die Neuerkrankungsrate des Melanoms (schwarzer Hautkrebs) über fast vier Dekaden um das Siebenfache gestiegen. Dies sei ein gesundheitsrelevantes Problem, das mit hohen Gesundheitskosten verbunden sei.

Seit vielen Jahren werde die Bevölkerung in Baden-Württemberg unter anderem vom Sozialministerium, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und den Krankenkassen auf die möglichen Gefahren von zu viel Sonne und UV-Strahlung hingewiesen. Seit dem Jahr 2012 gelte das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG), das Minderjährigen untersagt, Sonnenstudios zu nutzen. Wie Mielich ausführte, sei für Kindergärten das Projekt "SunPass - Gesunder Sonnenspaß für Kinder" initiiert worden. Zielgruppen dieses Projektes, das im Großraum Stuttgart durchgeführt wird, seien Kinder, Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher. "Auch regionale Akteure wie Apotheker, Optiker oder Hautärzte bieten Informationen und Aufklärung an, zum Beispiel in Kindergärten oder Schwimmbädern", so die Ausschussvorsitzende.

Das Ziel müsse sein, Hautkrebsneuerkrankungen durch Verminderung der UV-Exposition sowohl bei Personen mit Berufen im Freien als auch in der Allgemeinbevölkerung zu reduzieren. Außerdem müsse die Früherkennung von Hautkrebs und dessen Vorstufen vorangetrieben werden. "Maßnahmen sind beispielsweise die Bereitstellung von mehr Schattenplätzen in Freibädern, auf Kinderspielplätzen, auf Schulhöfen oder Sportplätzen. Aspekte hiervon könnten in die neue Landesbauordnung aufgenommen werden", hob Mielich hervor. "Mit mehr Aufklärung bezüglich Hautkrebs und Sonnenschutz für Kinder, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte und die Allgemeinbevölkerung sowie der Inanspruchnahme des kostenlosen Hautkrebs-Screenings für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren können ebenfalls Verbesserungen erreicht werden."

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Quelle:
Pressemitteilungen 113/2013 vom 04.07.2013
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2013