Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

BADEN-WÜRTTEMBERG/843: Zensus 2011 hat Mehrausgaben im Länderfinanzausgleich zur Folge (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 145/2013

Finanz- und Wirtschaftsausschuss berät Auswirkungen der neuen Einwohnerzahlen

Zensus 2011 hat für Baden-Württemberg Mehrausgaben im Länderfinanzausgleich zur Folge



Stuttgart. Während einige Bundesländer aufgrund der Neuberechnung der Einwohnerzahlen durch den Zensus 2011 Millionenbeträge zurückerhalten, muss Baden-Württemberg in den Länderfinanzausgleich allein für das Jahr 2013 knapp 180 Mio. Euro zusätzlich bezahlen. Dies wurde im Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags bei der Beratung eines entsprechenden CDU-Antrags deutlich. Eine finanziell gestaffelte Nachzahlungsverpflichtung für die Jahre 2011 und 2012, auf die der Antrag unter anderem abzielt, wurde inzwischen von den Bundesländern vereinbart. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein erläuterte, spielen die Einwohnerzahlen deshalb eine wesentliche Rolle, weil als Ausgangspunkt für den Länderfinanzausgleich die Finanzkraft je Einwohner der einzelnen Länder dient.

"Die Ende Mai dieses Jahres veröffentlichten Einwohnerzahlen des Zensus 2011 lagen bei allen Bundesländern unter den bisher angenommenen Werten, auf deren Grundlage die Ausgleichsbeträge berechnet worden waren", berichtete Klein. "Länder mit unterdurchschnittlichen Einwohnerverlusten gewinnen, Länder mit überdurchschnittlichen Einwohnerverlusten, zum Beispiel Baden-Württemberg, verlieren." In Baden-Württemberg führe der Einwohnerrückgang durch die Ergebnisse des Zensus 2011 zu Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer und Mehrausgaben im Länderfinanzausgleich für das Jahr 2013 in der Größenordnung von fast 180 Millionen Euro.

Wie Klein weiter ausführte, haben sich die Länder für die Jahre 2011 und 2012 einvernehmlich auf eine Übergangsregelung bis zur vollen Berücksichtigung der zensusbedingten Einwohnerveränderungen ab 2013 verständigt. Danach würden die Einwohnerunterschiede für 2011 nur zu einem Drittel und die für 2012 nur zu zwei Dritteln ausgeglichen. Für die Jahre 2011 und 2012 sei die endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Länderfinanzausgleichs im Hinblick auf den Zensus 2011 noch nicht erfolgt.

Für die Kommunen im Land habe das Zensusergebnis bis einschließlich 2013 keine Auswirkungen auf die Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz, erklärte der Ausschussvorsitzende. Dieses Gesetz sei nämlich im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes 2013/14 so geändert worden, dass bei der interkommunalen Verteilung der Finanzzuweisungen für die Jahre 2012 und 2013 die vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung bestimmend bleibe. In der Übergangsregelung sei außerdem bestimmt worden, dass bei der Verteilung der Gelder nach dem Finanzausgleichsgesetz das Zensusergebnis im Jahr 2014 nur zu 50 Prozent und im Jahr 2015 zu 75 Prozent berücksichtigt werde. Die auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung werde im Jahr 2014 noch zu 50 Prozent und im darauf folgenden Jahr zu 25 Prozent berücksichtigt. Klein: "So können Härtefälle abgefedert werden."

Erst im Jahr 2016 werde die auf der Grundlage des Zensus weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung in vollem Umfang berücksichtigt, legte der Ausschussvorsitzende dar. Die Umstellung auf die neuen Einwohnerzahlen habe zur Folge, dass Kommunen mit einem überdurchschnittlichen Einwohnerrückgang ab dem Jahr 2014 grundsätzlich geringere Finanzzuweisungen erhielten während Kommunen mit unterdurchschnittlichen Einwohnerverlust oder einem Einwohnerzuwachs mehr Geld bekämen. Laut Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hätten bislang 350 Kommunen gegen den Zensus Widerspruch eingelegt. Widerspruch einzulegen sei bis Ende Oktober 2013 möglich.

*

Quelle:
Pressemitteilungen 145/2013 vom 17.10.2013
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2063-269
Telefax: 0711/2063-299
E-Mail: Post@Landtag-bw.de
Internet: http://www.landtag-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2013