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BADEN-WÜRTTEMBERG/846: Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer wird rechtlich geprüft (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 161/2013

Wissenschaftsausschuss befasst sich mit Anregung des Rechnungshofs
Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer wird rechtlich geprüft



Stuttgart. Mit einer Empfehlung des Rechnungshofs zur Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Staaten außerhalb der EU, die nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, hat sich der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst am Donnerstag, 14. November 2013, anlässlich der Beratung eines Antrags der CDU-Fraktion befasst. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die SPD-Abgeordnete Helen Heberer, mitteilte, schlägt der Rechnungshof in seiner Beratenden Äußerung "Die Musikhochschulen in Baden-Württemberg" vor, für diese Studierenden Gebühren in Höhe von mindestens 2.000 Euro pro Semester zu erheben.


Laut Heberer sollte der Antrag Erkenntnisse über den Stand der Planungen des Ministeriums liefern, vor allem darüber, wie weit die rechtliche Prüfung der Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer mittlerweile gediehen sei. Außerdem habe geklärt werden sollen, ob die Landesregierung die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer tatsächlich ernsthaft in Erwägung ziehe.

Nach Angaben der Ausschussvorsitzende haben die Regierungsfraktionen Bündnis 90/Grüne und SPD erklärt, dass es von ihrer Seite kein Vorhaben zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer gebe, im gleichen Tenor äußerte sich das Ministerium. Es werde derzeit ausschließlich die Rechtsgrundlage geprüft, ob die Einführung von Studiengebühren für einen begrenzten Kreis von Studierenden, nämlich für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, überhaupt möglich sei. Geprüft werde vor allem die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht, dem EU-Recht und sonstigen Vorschriften außerhalb des EU-Rechts, dem Grundgesetz und der Landesverfassung. Darüber hinaus seien zahlreiche Einzelfragen zu klären.

Erst in einem zweiten Schritt sei vor allem mit Blick auf die europäischen Nachbarländer, die bereits eine Gebühr für außereuropäische Studierende eingeführt haben wie etwa Schweden, Dänemark und Großbritannien, aber auch mit Blick auf die USA und Australien zu prüfen, welche Auswirkungen eine solche Gebühr haben könnte. Im Wintersemester 2012/2013 seien rund 20.000 Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die ihre Hochschulzugangsberichtigung im Ausland erworben haben, an baden-württembergischen Hochschulen eingeschrieben gewesen, so Heberer.

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Quelle:
Pressemitteilungen 161/2013 vom 15.11.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2013