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BADEN-WÜRTTEMBERG/852: Reformkonzepte im Bereich der föderalen Finanzverteilung (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 176/2013

Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss:
Reformkonzepte im Bereich der föderalen Finanzverteilung sind unumgänglich



Stuttgart. Durch Zahlungen in den Länderfinanzausgleich und in andere Ausgleichssysteme zwischen Bund und Ländern gehen dem Land Baden-Württemberg jährlich über 10 Mrd. Euro verloren. Diese Zahlen wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am Donnerstag, 5. Dezember 2013, bei der Beratung eines entsprechenden CDU-Antrags deutlich, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte. Der Ausschuss sei sich einig gewesen, dass Reformkonzepte im Bereich der föderalen Finanzverteilung unumgänglich seien.

"Mit der Föderalismusreform II sollte das Gefüge der Bund-Länder-Finanzbeziehungen den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands angepasst werden", erklärte Klein. Baden-Württemberg trage aber nach wie vor eine extrem hohe Zahllast, so alleine beim Länderfinanzausgleich über 2,6 Mrd. Euro in 2012. Beim Umsatzsteuerausgleich liege der Betrag in 2012 bei mehr als 1,4 Mrd. Euro.

Bei den Beratungen im Ausschuss sei deutlich geworden, dass mit Blick auf das Auslaufen der bestehenden Vereinbarungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen Ende 2019 Reformkonzepte im Bereich der föderalen Finanzverteilung zum Jahr 2020 unumgänglich seien. Dies betreffe insbesondere den Länderfinanzausgleich. Aber auch andere bislang bestehende finanzielle Ausgleichsmechanismen zwischen Bund und Ländern, etwa zum Ausgleich strukturbedingter Nachteile, müssten in diesem Zusammenhang neu geordnet werden.

Beispielhaft ging Klein auf die Verteilung der Gemeinschaftssteuern wie Lohn- und Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Abgeltungssteuer ein. "Hier tragen die Bürger und die Unternehmen des Landes überproportional zur Finanzierung des Bundeshaushalts bei", so Klein. Die Summe belaufe sich hier im Jahr 2012 auf rund 3,4 Mrd. Euro. Der überproportionale Anteil der Bürger und Unternehmen in Baden-Württemberg am Solidaritätszuschlag sei in den letzten Jahren konstant bei rund 0,4 Mrd. Euro jährlich gelegen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 176/2013 vom 05.12.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2013