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BREMEN/007: Ausweitung der Bewegungsfreiheit für Asylsuchende zwischen Bremen und Niedersachsen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft - 8. Februar 2012

Fraktion DIE LINKE zur Ausweitung der Bewegungsfreiheit für Asylsuchende zwischen Bremen und Niedersachsen


Die Innendeputation wird heute voraussichtlich der Vorlage einer Vereinbarung zwischen Bremen und Niedersachsen zur Erweiterung des Aufenthaltsbereichs von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zustimmen. Als nächsten Schritt könnte der Bremische Senat die Vereinbarung am 21. Februar zusammen mit Niedersachsen unterzeichnen. Dann dürfen sich Asylsuchende aus Bremen oder Niedersachsen vorübergehend im jeweils anderen Bundesland ohne erforderliche Erlaubnis aufhalten. "Diese Vereinbarung bedeutet eine Verbesserung für rund tausend Menschen in Bremen", so Rolf Gössner, parteiloser Vertreter der Fraktion DIE LINKE in der Innendeputation. Gössner weiter: "Bislang durften sie die Grenzen des Landes und einiger benachbarter Landkreise nur überschreiten, wenn ihnen die Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis ausgestellt hatte. Diese europaweit einmalige Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird mit der Vereinbarung immerhin ein kleines Stück aufgeweicht. Weil zumindest die Richtung stimmt, werden wir der Vereinbarung zustimmen - auch wenn es noch Nachbesserungsbedarf gibt."

Die Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft hatte am 20. September 2011 beantragt, dass der Senat Gespräche mit der niedersächsischen Landesregierung zur Ausweitung der Residenzpflicht für Asylsuchende aufnimmt, sich auf der Innenministerkonferenz für eine entsprechende Einigung aller Innenminister einsetzt sowie eine Bundesratsinitiative zur Ausweitung auch auf Geduldete ergreift (Drs. 18/58; siehe Anlage). Hintergrund ist eine Gesetzesänderung vom 23. Juni 2011, die es den Bundesländern ermöglicht, Vereinbarungen zur gegenseitigen Ausweitung der Residenzpflicht zu treffen. Davon sind Menschen im Duldungsstatus allerdings ausgenommen, sie dürfen sich weiterhin nur frei auf dem Gebiet des zuständigen Bundeslandes bewegen.

"Wir freuen uns, dass der Senat unserem Antrag in großen Teilen gefolgt ist, obwohl er in der Bürgerschaft abgelehnt wurde", so Kristina Vogt, flüchtlings- und innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. "Einige unserer Forderungen bleiben allerdings unerfüllt. So erkennt der Senat offenbar das schon eingeschränkte Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit weiterhin nur selektiv an. Für straffällig gewordene Asylsuchende soll es nicht gelten, obwohl eine solche Einschränkung im Flächenland Niedersachsen gar nicht besteht und auch vom Bund nicht vorgeschrieben ist", so Vogt weiter. Des Weiteren wäre es begrüßenswert, wenn sich der Senat auf der Innenministerkonferenz für eine Vereinbarung aller Bundesländer einsetzte, um eine faktische Aufhebung der Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und -bewerber und Geduldete zu erzielen.

(Die Vorlage wurde inzwischen von der Innendeputation angenommen).


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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Januar 2012
Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft
Doris Achelwilm - Pressesprecherin
Tiefer 8, 28195 Bremen
Telefon: 0421 / 20 52 97 50, Fax: 0421 / 20 52 97 10
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2012