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HAMBURG/2018: Interfraktionelle Einigung bei Weiterentwicklung der Regeln zum Volksentscheid (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. Mai 2012

Interfraktionelle Einigung bei der Weiterentwicklung der Regeln zum Volksentscheid



Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von LINKE, SPD, CDU, GAL, FDP

Nach der Einigung über Bürgerbegehren auf Bezirksebene vor einigen Wochen steht jetzt auch die Weiterentwicklung der Volksbegehren auf Landesebene vor einer interfraktionellen Beschlussfassung. Die Fraktionsvertreter verständigten sich heute Morgen mit den Vertrauensleuten des Volksentscheids für faire und verbindliche Volksentscheide im Beisein von Landeswahlleiter Willi Beiß auf die Details des zukünftigen Volksabstimmungsgesetzes. Der Senat wird dieses nun - entsprechend einem Auftrag aus der Bürgerschaft (siehe Anlage) - in einem Gesetzentwurf an die Bürgerschaft zusammenführen und der Bürgerschaft zuleiten. Geplant sind eine Befassung des Verfassungsausschuss am 24.8.2012 und eine endgültige Beschlussfassung in der Bürgerschaft am 12./13.9.2012.

Kernpunkt der Novellierung ist die überfällige Anpassung des Volksabstimmungsgesetzes an die neue Verfassungslage seit 2008. Auch ist vereinbart, einen möglichst weitreichenden Gleichklang der Regeln auf Bezirksebene mit denen auf Landesebene zu erreichen, um eine bürgerfreundliche Anwendung zu ermöglichen. Kernpunkt war auch, die Rechtssicherheit von Volksentscheiden deutlich zu verbessern: So muss der Senat zukünftig bei Zweifeln an der Zulässigkeit eine Volksinitiative zwingend dem Hamburgischen Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Gestärkt werden auch die Kompromissmöglichkeiten zwischen Bürgerschaft und Volksinitiativen; der Fristenlauf kann erweitert oder ausgesetzt werden, um mehr Raum für Konsensgespräche zu geben. Detailliert geregelt wird auch, wann und unter welchen Bedingungen ein Referendum durchgeführt wird. Ein Referendum kann immer dann begehrt werden, wenn die Bürgerschaft einen Volksentscheid abändern will; so kann das Volk ggf. das letzte Wort behalten.

LINKEN-Verfassungsexperte Tim Golke: "Die Volksgesetzgebung erfordert vom Parlament ein überlegtes und gründliches Handeln. Auch deshalb ist es gut, dass der jetzt vorliegende Kompromiss von allen Fraktionen und von Mehr Demokratie e.V. gleichermaßen akzeptiert wird. Gleichwohl sind besonders kontroverse Punkte nach wie vor nicht geregelt: Neben den von der Fraktion DIE LINKE abgelehnten Quoren und der Evokation bei Bürgerentscheiden, ist das im Fall der Volksgesetzgebung vor allem die Frage, welche Kosten diese für die Stadt verursachen dürfen."

SPD-Fraktionschef Andreas Dressel: "Bei allen Kontroversen über bestimmte Inhalte von Volksinitiativen ist es gut, dass wir bei den Spielregeln für Volksentscheide erneut einen parteiübergreifenden Konsens erreicht haben. Das stärkt unsere Demokratie. Der SPD war es wichtig, dass wir die Rechtssicherheit bei Volksentscheiden verbindlich festschreiben: Zukünftig werden nur noch rechtmäßige Volksinitiativen Zugang zum Verfahren bekommen, rechtswidrige Volksinitiativen kann das Verfassungsgericht in Zukunft vorher aus dem Verkehr ziehen."

CDU-Verfassungsexperte André Trepoll: "Der nun erreichte Konsens führt dazu, dass sich die in der Verfassung enthaltenen Regelungen im Volksabstimmungsgesetz widerspiegeln. Die Novellierung bringt zudem ein Plus an Rechtssicherheit, das im Sinne aller Beteiligten sein dürfte."

Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion, sagt dazu: "Wenn das Volk um seinen Volksentscheid betrogen wird, kann es jetzt erstmals in Hamburg zu einem Referendum kommen. Mit diesem Gesetz werden Volksentscheide besser abgesichert."

FDP-Verfassungsexperte Kurt Duwe: "Besonders wichtig ist uns, dass mit diesen neuen Regelungen mehr Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen wird. Bevor wirklich ein Volksentscheid durchgeführt werden muss, gibt es Möglichkeiten, um sachliche Kompromisse zu finden. Außerdem ist das Verfahren der Anrufung des Verfassungsgerichts eindeutig geklärt. Alles in allem eine klarere und verfassungskonforme Gesetzeslage."

Frank Teichmüller für die Initiative für faire und verbindliche Volksentscheide: "Dass wir auf gleicher Augenhöhe mit den Vertretern aller Bürgerschaftsfraktionen über die Aktualisierung des Volksabstimmungsgesetzes verhandeln konnten, zeigt eine neue, respektvolle Qualität des Umgangs der Politik mit den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern. In einem vereinfachten Volksentscheid, also einem Referendum, ist es jetzt möglich zu verhindern, dass ein vom Volk beschlossenes Gesetz geändert wird. Das ist ein großer Fortschritt für die Verlässlichkeit der Demokratie in Hamburg."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. Mai 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2012