Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

MECKLENBURG-VORPOMMERN/1323: Richterliche Mitbestimmung gefährdet Unabhängigkeit der Justiz (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 21. Juni 2012

Weitgehende Forderungen nach richterlicher Mitbestimmung gefährden Unabhängigkeit der Justiz

Stefanie Drese: Forderungen der Grünen weder praktikabel noch sinnvoll oder wünschenswert



Anlässlich der heutigen Landtagsbefassung mit dem Thema "Richterliche Mitbestimmung stärken" erklärt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Stefanie Drese:

"In der Koalitionsvereinbarung wurde festgehalten, dass das Landesrichtergesetz im Hinblick auf die Beteiligung der Richter und Staatsanwälte überarbeitet werden soll. Das wird auch geschehen. Für mich entscheidend ist dabei, die Richter vor politischer Einflussnahme zu schützen und die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten. Ich habe aber doch starke Zweifel, ob das, was die Grünen in ihrem Antrag fordern, praktikabel, sinnvoll oder wünschenswert ist. Die Frage ist doch: Würde denn die richterliche Selbstverwaltung die Justiz tatsächlich unabhängiger machen? Derzeit ist es so, dass die Justizministerin gegenüber dem Parlament die politische Verantwortung für ihre Personal- und Sachentscheidungen trägt. Das schützt die Justiz in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit vor politischen Angriffen. Das sollte meines Erachtens auch so bleiben. Und alles Andere wäre auch nicht praktikabel. Bei einer sich selbst verwaltenden Justiz wären z.B. Auseinandersetzungen um die Verteilung der Mittel oder um unterschiedliche Belastungen bei den Gerichtsbarkeiten vorprogrammiert."

*

Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Tel.: 0385/525-23 40, Fax: 0385/525-23 20
E-Mail: info@spd.landtag-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2012