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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1402: Umsatzbesteuerung öffentlicher Leistungen muss vermieden werden (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 27. September 2012

Umsatzbesteuerung öffentlicher Leistungen muss im Sinne des Gemeinwohls vermieden werden

Heinz Müller: Breite politische Einigkeit, dass Zusammenarbeit zwischen Kommunen nicht behindert werden darf - Bürger nicht zusätzlich mit höheren Gebühren belasten!



In der Debatte zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand bei der interkommunalen Zusammenarbeit hat der kommunalpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Heinz Müller heute erklärt:

"Für unser Land als bevölkerungsschwächstes Bundesland ist die interkommunale Zusammenarbeit ein wesentlicher Bestandteil des erfolgreichen Umgangs mit demografischen Prozessen und für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Interkommunale Zusammenarbeit stellt deshalb eine wichtige Handlungsmöglichkeit der Städte und Gemeinden zur Verwaltungsmodernisierung und Effizienzsteigerung dar. In Folge der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes könnte die zunehmend gebotene Zusammenarbeit der Kommunen erschwert werden und das Interesse und die Bereitschaft der kommunalen Ebene an einer Ausweitung interkommunaler Zusammenarbeit künftig deutlich abnehmen, weil die interkommunale Zusammenarbeit dann grundsätzlich weniger attraktiv ist. Im Einzelfall wird es gerade den Kommunen schwer fallen, den Steuermehraufwand zu erwirtschaften. Neben der Steuerlast hätte zudem jede staatliche Ebene einen erhöhten Verwaltungsaufwand zu bewältigen. In der Folge würden zudem die Bürger stärker belastet, wenn die höheren Kosten für bestimmte kommunale Dienstleistungen auf die Verbraucher umgelegt werden müssen."

Besondere Kritik übte Müller an der Tatsache, dass die Umsatzsteuerpflicht laut Bundesfinanzhof bereits dann eintrete, wenn nur minimale Teilleistungen eines ansonsten öffentlich-rechtlichen Angebotes von Privaten erbracht werden könnten. Seiner Auffassung nach komme es darauf an, die Motivation zur interkommunalen Zusammenarbeit nicht zu senken, sondern zu fördern. Das tue die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes leider nicht.

Hintergrund:

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes unterliegen nachhaltige und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder - im Wettbewerb zu Privaten - auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden und auch von Privaten erbracht werden könnten. Dabei ist ausreichend, dass die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen könnte. Von Bedeutung ist dabei, dass auch sog. Beistandsleistungen, also Amtshilfen, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden, steuerpflichtig sind, sofern es sich um Leistungen handelt, die auch von Privaten erbracht werden könnten.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2012