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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1901: Privatschulverordnungs-Gutachten - Alter Wein in neuen Schläuchen (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 6. März 2014

Gutachten der Grünen: Alter Wein in neuen Schläuchen

Andreas Butzki: Änderungen der Privatschulverordnung durch OVG-Urteil notwendig



Zur heutigen Vorstellung eines von der Landtagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Änderung der Privatschulverordnung erklärt der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Butzki:

"Wir nehmen das Rechtsgutachten von Professor März zur Kenntnis und werden es selbstverständlich gründlich auswerten. Nach meiner ersten Einschätzung werden darin allerdings inhaltlich keine neuen Argumente mit Blick auf die intensive Diskussion im vergangenen Jahr vorgebracht. Deshalb scheint es sich bei dem Grünen-Gutachten um 'alten Wein in neuen Schläuchen' zu handeln.

Die SPD-Landtagsfraktion bleibt bei ihrer Position, dass ein freier Schulträger nicht belohnt werden darf, wenn er seine Lehrkräfte unter dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt. Die Änderung der Privatschulverordnung durch das Bildungsministerium war durch die Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald notwendig. Diese geänderte Verordnung ist im Rahmen der ministeriellen Ressortabstimmung u.a. auf ihre verfassungsgemäße Umsetzung geprüft und daraufhin in Kraft gesetzt worden.

Für die SPD steht außer Frage, die Schulen in freier Trägerschaft leisten eine gute pädagogische Arbeit und sind eine unverzichtbare Ergänzung des Schulwesens in Mecklenburg-Vorpommern. Die Koalitionsfraktionen sind sich deshalb völlig einig, die Privatschulen auch zukünftig auf Grundlage der schulrechtlichen Bestimmungen auskömmlich zu finanzieren und die dafür notwendigen Mittel im vollen Umfang zur Verfügung zu stellen."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2014