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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1922: Bettensteuer - Einführung liegt in kommunaler Hand (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 21. März 2014

Jede Kommune muss eigenverantwortlich Vor- und Nachteile einer Bettensteuer abwägen

Tilo Gundlack: Wir fühlen uns in unserer Auffassung bestätigt



Zur heutigen Genehmigung der Übernachtungssteuer-Satzung der Stadt Schwerin durch das Innenministerium erklärt der finanz- und tourismuspolitische Sprecher der SPD Landtagsfraktion, Tilo Gundlack:

"Die SPD-Fraktion fühlt sich in ihrer Auffassung bestätigt. Die Einführung einer Bettensteuer liegt in kommunaler Hand. Das Land kann und darf den Städten und Gemeinden nicht vorschreiben, ob sie solch eine Kulturförderabgabe einführen oder nicht. Deshalb ist es auch angesichts des defizitären Kommunalhaushalts legitim, dass die Stadt Schwerin eine Sonderabgabe für Hotel- und Pensionsgäste erhebt.

Jede Kommune muss für sich entscheiden, ob die Vorteile die Nachteile und Risiken überwiegen. Hier gilt es, finanzpolitische Ziele mit tourismuspolitischen Belangen in Einklang zu bringen. Zudem müssen praktikable Lösungen zur Unterscheidung zwischen privatem und geschäftlichem Anlass der Übernachtungen gefunden werden."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Tel.: 0385/525-23 40, Fax: 0385/525-23 20
E-Mail: info@spd.landtag-mv.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2014