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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2163: Große Freiheiten bei Gestaltung der Kita-Verpflegung (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 5. November 2014

Träger und Eltern haben große Freiheiten bei Gestaltung der Kita-Verpflegung

Ralf Mucha: Gutes und gesundes Essen ist bei Betreuungszeit von 41 Stunden dringend erforderlich



Der Sozialausschuss des Landtags beschäftigte sich heute erneut mit der Verpflegung in den Krippen und Kindergärten des Landes. Im Anschluss erklärte der kinder- und familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Mucha:

"Wir wollen, dass angesichts einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 41 Stunden in der Woche, alle Kinder in unserem Land ein gutes und gesundes Essen erhalten, dass kein Kind in der Kita hungern muss.

Kein Kind soll bei den Mahlzeiten in der Kita außen vor stehen, nur weil seine Eltern die Brotdose vergessen haben. Es sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein, dass alle Kinder während der Betreuungszeit auch an den Mahlzeiten teilnehmen.

Über die Umsetzung der Verpflegung entscheiden am besten die Kitas vor Ort. Das Kindertagesförderungsgesetz bietet für eine lebendige Ausgestaltung genügend Spielraum. Die Träger der Kitas haben bei der Umsetzung große Freiheiten.

Für eine gute Organisation der Verpflegung über den gesamten Betreuungszeitraum, die in vielen Kitas im Land bereits heute erfolgt, ist das Gespräch zwischen Kita-Träger und Eltern wichtig. Mit der letzten KiföG-Novelle wurden ja die Mitspracherechte der Elternvertretung gestärkt. Gerade bei der Verpflegung muss gemeinsam mit den Eltern eine für beide Seiten vernünftige Lösung gesucht werden.

Dies gilt auch für die Kosten der Verpflegung, die laut Gesetz die Eltern tragen. Darunter sind weiterhin nur die Kosten zu verstehen, die für Zubereitung und Ausreichung der Speisen anfallen. Kurz gefasst: Die Eltern zahlen auch zukünftig das Essen und nicht den Tisch."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2014