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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2331: Vorgaben beim Rundfunkstaatsvertragsentwurf berücksichtigt (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 23. April 2015

Novelle des Rundfunkstaatsvertrages berücksichtigt Vorgabe nach mehr Staatsferne und Vielfalt in den ZDF-Gremien mehr als ausreichend


Dr. Norbert Nieszery: Guten Kompromiss nicht durch neue Forderungen in Frage stellen

Zum Antrag der GRÜNEN "Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates am Gebot der Vielfaltssicherung ausrichten" erklärt der medienpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion M-V, Dr. Norbert Nieszery:

"Der 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll im Juni 2015 unterzeichnet werden. Bekanntermaßen hat das Bundesverfassungsgericht eine deutliche Einschränkung des Einflusses der Politik auf das ZDF verlangt. Mit dem Vertragsentwurf wird die Anzahl der staatlichen und staatsnahen Mitglieder des Fernsehrates bei gleichzeitiger Reduzierung der Gremiengröße von 77 auf 60 Mitglieder auf ein Drittel - also 20 Mitglieder - begrenzt. 16 von diesen Plätzen sollen auf die Bundesländer entfallen, jeweils zwei auf den Bund und die Kommunalen Spitzenverbände. Weitere 24 Mitglieder werden von Verbänden und Organisationen gestellt, die bereits entsendeberechtigt sind. Im Interesse der Staatsferne wurden die Sitze der Parteienvertreter gänzlich gestrichen.

Zusätzlich werden die 16 Bundesländer jeweils einen Vertreter aus Gesellschaftsbereichen, die den Ländern fest zugeordnet sind, in das Gremium entsenden. So wird Niedersachsen künftig einen Vertreter der Muslime, Hessen einen Abgesandten der Migranten, Rheinland-Pfalz einen Vertreter von Menschen mit Behinderungen und Schleswig-Holstein einen aus dem Bereich "Regional- und Minderheitensprachen" benennen. Mecklenburg-Vorpommern hat ein Entsendungsrecht für eine Person aus dem Bereich "Bürgerschaftliches Engagement".

Dennoch: Bei einer begrenzten Gremiengröße ist es nicht möglich, allen Verbänden eine Entsendungsmöglichkeit zu geben. Eine Evaluierungsklausel bietet allerdings die Möglichkeit, dass bisher nicht vertretene Verbände später ebenfalls ein Entsenderecht erhalten können.

Das Verhandlungsergebnis von 16 Regierungschefs stellt naturgemäß einen Kompromiss dar. Diesen Einigungserfolg der Ministerpräsidenten jetzt durch neue Forderungen wieder in Frage zu stellen, wie im vorliegenden Antrag der GRÜNEN, halte ich deshalb nicht für sinnvoll. Alles in allem ist der Beschluss, die Rundfunkaufsicht durch den ZDF-Fernsehrat zu reformieren und staatsferner zu gestalten, ein tragbarer Kompromiss, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt.

Aus diesen Gründen lehnt die SPD-Fraktion den Antrag ab!"

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2015

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