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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2387: Das Land setzt nachhaltige Haushaltspolitik fort (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 18. Juni 2015

MV setzt nachhaltige Haushaltspolitik fort

Tilo Gundlack: Finanzausschuss beschließt Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse ohne inhaltliche Änderung


Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner heutigen Sitzung abschließend über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung eines Sondervermögens "Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern" beraten und eine Beschlussempfehlung abgegeben. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Tilo Gundlack:

"Durch die konsequente Haushaltskonsolidierung seit 2006 ist Mecklenburg-Vorpommern anders als viele andere Bundesländer sehr gut auf die Einführung der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 vorbereitet. Das vorliegende Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt zur nachhaltigen finanziellen Vorsorge, die vor allem auch im Interesse unserer Kinder und Enkel liegt.

So wird ein Sondervermögen des Landes mit einem Bestand von mindesten 200 Millionen und höchstens 500 Millionen Euro aufgebaut. Damit soll verhindert werden, dass bei Konjunktureinbrüchen und in Notlagen neue Kredite aufgenommen werden müssen. Der Finanzausschuss hat dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in der in der die Sachverständigen sich grundsätzlich positiv zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung äußerten.

Vor diesem Hintergrund sehen die Koalitionsfraktionen keinen inhaltlichen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf. In Abwägung der Experten-Befragung erachten wir die Höhe von Mindest- und Regelbestand des Sondervermögens als angemessen. Die Ausstattung entspricht dem Prinzip der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung und unterstützt den bisherigen Kurs der Haushaltskonsolidierung in unserem Land.

Auch die Besorgnis der kommunalen Ebene ist unbegründet. So wird dem Kommunalen Finanzausgleich durch die Zuführung von Haushaltsüberschüssen an das Sondervermögen kein Geld entzogen. Das Land wird zudem weiterhin zunächst seine Finanzausgleichsverpflichtungen gegenüber den Kommunen erfüllen bevor es seinen Haushalt mit einem etwaigen Überschuss abschließen kann. Die Zuführungen zum Sondervermögen erfolgen daher aus reinen Landesmitteln."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

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