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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2402: Schuldenbremse ab 2020 - MV ist sehr gut vorbereitet (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 1. Juli 2015

Schuldenbremse ab 2020: MV ist sehr gut vorbereitet

Tilo Gundlack: Land wappnet sich mit Aufbau eines Sondervermögens gegen Konjunktureinbrüche


Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung eines Sondervermögens "Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern" beschlossen. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Tilo Gundlack:

"Mecklenburg-Vorpommern ist durch unsere nachhaltige und konsequente Haushaltspolitik anders als viele andere Bundesländer sehr gut auf die Einführung der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 vorbereitet. Seit 2006 haben wir keinerlei neue Schulden aufgenommen, Kredite getilgt und damit den Haushalt konsolidiert. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur nachhaltigen finanziellen Vorsorge, die vor allem auch im Interesse unserer Kinder und Enkel liegt.

So wird das Land ein Sondervermögen mit einem Bestand von mindesten 200 Millionen und höchstens 500 Millionen Euro errichten. Damit soll verhindert werden, dass bei Konjunktureinbrüchen und in Notlagen neue Kredite aufgenommen werden müssen. Der Finanzausschuss hat dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in der in der die Sachverständigen sich grundsätzlich positiv zum Gesetzentwurf der Landesregierung äußerten.

In Abwägung der Experten-Befragung erachten wir die Höhe von Mindest- und Regelbestand des Sondervermögens als angemessen. Die Ausstattung entspricht dem Prinzip der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung und unterstützt den bisherigen Kurs der Haushaltskonsolidierung in unserem Land.

Auch die Besorgnis der kommunalen Ebene ist unbegründet. So wird dem kommunalen Finanzausgleich durch die Zuführung von Haushaltsüberschüssen an das Sondervermögen kein Geld entzogen. Das Land wird zudem selbstverständlich weiterhin zunächst seine Finanzausgleichsverpflichtungen gegenüber den Kommunen erfüllen bevor es seinen Haushalt mit einem etwaigen Überschuss abschließen kann. Die Zuführungen zum Sondervermögen erfolgen daher aus reinen Landesmitteln."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2015

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