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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2731: Kommunalabgabengesetz - Gesetzesänderung ist von hoher Dringlichkeit (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Donnerstag, 26. Mai 2016

Anhörung zum KAG - Gesetzesänderung ist von hoher Dringlichkeit und Notwendigkeit

Heinz Müller: Wir brauchen Klarheit und Rechtssicherheit


Der Innenausschuss des Landtags führte heute eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch. Im Anschluss erklärte hierzu der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller:

"'Nichts zu tun, ist keine Option'. Dieser prägnanten Aussage von Klaus Sperlich, Richter am Oberverwaltungsgericht Greifswald, während der heutigen Anhörung ist voll und ganz zuzustimmen. Eine Änderung des KAG ist von hoher Dringlichkeit und Notwendigkeit. Es geht vor allem um Klarheit und Rechtssicherheit im Interesse der Bürger und kommunalen Aufgabenträger, da die bisherige Regelung im KAG zur Beitragspflicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen nicht genügt.

In der Anhörung gab es je nach Interessenlage naturgemäß unterschiedliche Stellungnahmen der eingeladenen Sachverständigen. Die SPD-Fraktion sieht sich dabei auf einer Linie mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Wir sehen in der von der Landesregierung aufgezeigten Lösung, dem im Grundsatz einzig gangbaren Weg, um eine Abgabengerechtigkeit aufrechtzuerhalten. Überzeugende und finanzierbare Alternativvorschläge waren heute nicht zu hören.

Die durch die Landesregierung vorgesehene Änderung gewährleistet eine praktikable und sinnvolle Finanzierung. Nur eine KAG-Änderung mit einer Fristverlängerung bis 2020 kann gewährleisten, dass alle bevorteilten Anschlussnehmer gleichmäßig zur Beitragszahlung herangezogen werden."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2016

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