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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2979: Wo öffentliche Gelder fließen, muss kontrolliert werden (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Dienstag, 23. Mai 2017

Wo öffentliche Gelder fließen, muss effektiv kontrolliert werden


Landesrechnungshof soll nach Gesetzesnovelle Erbringer von Sozialleistungen nach SGB VIII, IX und XII auf kommunaler Ebene prüfen dürfen.

Im Anschluss an die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss zum Kommunalprüfungsgesetz zeigt sich der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Tilo Gundlack mit dem Verlauf zufrieden:

"Der Gesetzentwurf, der auf die parlamentarische Initiative der SPD-Landtagsfraktion zurückgeht, hat heute eine breite Zustimmung erfahren. Wie wir hören, interessieren sich inzwischen auch andere Bundesländer dafür, wie wir mit dem Thema umgehen. Gerade deswegen werden wir aber nichts überstürzen und uns ausreichend Zeit für weitere Beratungen nehmen. So haben die Sachverständigen wichtige Argumente eingebracht, die nun geprüft werden müssen, damit am Ende alle Seiten mit dem Ergebnis zufrieden sein können. Dabei geht es unter anderem darum, welche Prüfrechte dem Landesrechnungshof neben der kommunalen Ebene übertragen werden können, um die Prüfungsämter zu entlasten oder deren Arbeit zu ergänzen. Klar ist, bestehende Prüfungslücken müssen geschlossen werden. Bis zum Ende des Haushaltsjahres wollen wir diese wichtige Aufgabe erfüllt haben."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2017

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