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MECKLENBURG-VORPOMMERN/3185: Ausstieg aus betäubungsloser Ferkelkastration nicht dauerhaft verschieben (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom 29. August 2018

Ausstieg aus betäubungsloser Ferkelkastration nicht dauerhaft verschieben


Anlässlich der Diskussion um den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration erklärt die agrar- und tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Elisabeth Aßmann:

"Bereits in der Düsseldorfer Erklärung von September 2008 erklärten der Deutsche Bauernverband (DBV), der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) "die Entwicklung eines alternativen Verfahrens zur traditionellen Kastrationsmethode [...] zu beschleunigen", um "unter Ausschluss jeglicher Risiken für die Verbraucher und die Tiere auf die Kastration gänzlich verzichten zu können."

Dieses Ziel wurde in den letzten 10 Jahren nicht ansatzweise erreicht und nun kommt das große Erwachen und Hände über den Kopf Zusammenschlagen!

Die Ebermast als alternatives Haltungsverfahren wird zwar praktiziert, stellt aber insbesondere wegen der vermehrten Rangkämpfe zwischen den Tieren eine große Herausforderung für die Tierhalter dar. Außerdem besteht ein geringes Restrisiko, dass mit Ebergeruch belastetes Fleisch in den Einzelhandel gelangt. Die Immunokastration als weiteres Verfahren, das die Unversehrtheit des Tieres garantiert, wird aufgrund von Verbrauchervorurteilen aktuell nicht in die engere Wahl der Verfahren genommen.

Für mich und meine Fraktion gilt klar die gesetzliche Regelung, dass ab 01.01.2019 die Kastrationen von Ferkeln nur unter völliger Ausschaltung von Schmerzen stattfinden dürfen, als gesetzt! Dennoch erkennen wir an, dass sowohl die Aspekte des Tierschutzes sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Tierhalter und die Praktikabilität des Verfahrens ausreichend Beachtung finden müssen. Für meine Fraktion ist dabei klar, dass zukünftig nur eine Methode genutzt werden darf, die unter völliger Schmerzausschaltung und mit einem so gering wie möglich zu haltenden Stresspegel der Ferkel durchgeführt wird. Im Gesamtzusammenhang ist aber zu erkennen, dass eine erneute Übergangszeit nötig sein kann. Wir sprechen uns aber mit Blick auf das Tierwohl klar dafür aus diese auf maximal zwei Jahre zu begrenzen.

Wie Wettbewerbsverzerrungen unter diesen Bedingungen durch klare Importvorgaben für kastrierte Ferkel, und zwar unter Beteiligung der QS-Zertifizierung, auszuschließen sind, muss schnellstmöglich durch die Bundesregierung geprüft und aufgezeigt werden."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2018

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