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MECKLENBURG-VORPOMMERN/3187: Bezahlbarer Wohnraum braucht starke kommunale Akteure (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom 29. August 2018

Bezahlbarer Wohnraum braucht starke kommunale Akteure


Zur Einführung der Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald ab Oktober erklärt der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rainer Albrecht:

"Die Mietpreisbremse ist für die beiden Universitäts- und Hansestädte ein erster wichtiger Schritt, um wieder in Richtung eines mieterfreundlichen Wohnungsmarktes umzusteuern. Die Mietpreisbremse, die ab Oktober gelten wird, kann aber nur der erste Aufschlag sein. Wir benötigen wieder stärkere Investitionen in bezahlbaren und geförderten Wohnbau. Beide Städte haben mit ihren kommunalen Wohnungsgesellschaften hier durchaus Spielräume, bereits selbst tätig zu werden. Das ist im Übrigen auch ein Grund dafür, dass man Kommunen vom Verkauf kommunalen Wohnraums nur abraten kann. Ein funktionierender und bezahlbarer Wohnungsmarkt, der soziale Ausgrenzung verhindert, benötigt starke kommunale und genossenschaftliche Mitspieler."

Zum Hintergrund:

In Rostock und Greifswald wird ab 1. Oktober 2018 die Mietpreisbremse gelten. Das Land MV kommt den Anträgen der beiden Städte Rostock und Greifswald nach und erlässt die entsprechende Rechtsverordnung. Beide Städte verfügen über einen angespannten Wohnungsmarkt, der die Versorgung der Menschen mit ausreichenden und bezahlbaren Mietwohnungen gefährdet.

Bei neuen Mietverträgen darf die Miete zum Beginn der Vertragslaufzeit laut Mietpreisbremse nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung findet gemäß der gesetzlichen Regelung nun zunächst für fünf Jahre Anwendung und gilt laut Bundesgesetzgeber nicht für Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 neu errichtet wurde und zudem nicht für Vermietungen nach einer umfassenden Modernisierung. Für bestehende Mietverhältnisse ist nur eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig. Die für Rostock geltende Kappungsgrenze besagt zudem: Die Anpassung bestehender Mietverträge an die ortsübliche Vergleichsmiete darf höchstens eine Steigerung von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren bedeuten.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2018

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