Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

NORDRHEIN-WESTFALEN/1908: Debatte um Ladenöffnung geht weiter (Li)


Landtag intern 2/2012
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Debatte um Ladenöffnung geht weiter
CDU und FDP verteidigen Gesetz aus schwarz-gelber Regierungszeit

Von Daniela Braun


26. Januar 2012 - Einkaufen: Ja! Aber wie lange? Eine Woche nach der Expertenanhörung hat der Landtag erneut über die Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel debattiert. In einer von CDU und FDP beantragten Aktuellen Stunde (Drs. 15/3835 und /3834) plädierten die beiden Fraktionen dafür, die von ihnen vor sechs Jahren eingeführten liberalen Öffnungszeiten beizubehalten.


Rot-Grün wolle aus dem Ladenöffnungs- ein Ladenschluss-Gesetz machen, lautete der Vorwurf des FDP-Sprechers Dietmar Brockes. Die Pläne bedrohten den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen, denn der Einzelhandel wolle selbst entscheiden, wie er seine Ressourcen einsetze. Eine Rückkehr zum früheren Ladenschluss würde vor allem den Mittelständlern schaden, warnte auch Lutz Lienenkämper (CDU) und bezeichnete das aktuell bestehende Gesetz als vernünftigen Kompromiss. Händler und Kunden könnten so miteinander vereinbaren, wann sie einkaufen wollen und wann nicht.

Weder die Landesregierung noch die SPD- und Grünen-Fraktion arbeiten derzeit an einem neuen Ladenöffnungsgesetz, entgegnete Thomas Eiskirch (SPD). Stattdessen evaluiere Rot-Grün das Gesetz aus dem Jahr 2006, wie es Schwarz-Gelb selbst vorgeschrieben habe. "Den entsprechenden Bericht gibt es, und wir diskutieren über ihn, nicht mehr und nicht weniger." Eiskirch lud zu einer sachlichen Diskussion über mögliche Nachbesserungen ein.

In diesem Zusammenhang lobten CDU wie auch FDP das Gesetz als Erfolg. Rund 45 Prozent der Menschen nutzen nach Angaben der Verbraucherzentrale die verlängerten Einkaufszeiten. Zudem seien von 2007 bis 2011 mehr als 38.000 Arbeitsplätze im Einzelhandel dazugekommen, zwei Drittel davon sozialversicherungspflichtig. Die Verschiebung von Vollzeit zu Teilzeit sei dabei nicht stärker ausgefallen als in den Jahren zuvor.

Dies bezweifelte allerdings Daniela Schneckenburger von der Grünen-Fraktion. Weder seien im Einzelhandel der Umsatz gestiegen noch die Personalkosten gesunken. Sie könne deshalb nicht nachvollziehen, wie da neue Arbeitsplätze entstanden sein sollen. Hingegen habe sich der Trend zu prekären Beschäftigungsverhältnissen verstärkt, kritisierte Michael Aggelidis (Linke). CDU und FDP sähen die Welt einseitig durch die Brille der großen Handelsunternehmen. Dies befeuere den Konkurrenzkampf zwischen den Großen und den Kleinen der Branche, stellte der Linke fest. Auf der Strecke blieben bei einer solchen Deregulierung neben kleinen Nahversorgern auch die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Beschäftigten.

Gleichzeitig betonte Schneckenburger aber: "Keiner will hier die bayerische Lösung." Dort schließen die Läden an Werktagen um 20 Uhr. Die antragstellenden Fraktionen schlügen mit ihren Befürchtungen folglich lediglich "ideologischen Schaum". Wirtschaftsminister Harry Kurt Voigtsberger (SPD) machte deutlich: Die Regierung und die sie tragenden Fraktionen hätten sich angesichts der laufenden Auswertung des Berichts noch nicht auf eine bestimmte Richtung festgelegt. Es zeichne sich aber ab, dass insbesondere die Regelungen zu den Sonntagsöffnungen überprüft werden müssten. Sobald die Ergebnisse der Auswertung vorlägen, werde man sachgerecht entscheiden.


LADENÖFFNUNGSZEITEN

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 können die einzelnen Bundesländer in Eigenregie über die Ladenöffnungszeiten entscheiden. In Nordrhein-Westfalen gilt seitdem im Kern folgende Regelung:

- Werktags dürfen die Läden rund um die Uhr, also von 0 bis 24 Uhr öffnen.
- An Sonn- und Feiertagen dürfen zum Beispiel Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, für die Dauer von fünf Stunden öffnen. Gleiches gilt für Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe mit selbsterzeugten Produkten (Hofläden).
- Zusätzlich dürfen jegliche Verkaufsstellen an höchstens vier Sonn- oder Feiertagen jeweils bis zu fünf Stunden öffnen (verkaufsoffener Sonntag). Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde gibt die Tage frei, wobei sie sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken kann. Grundsätzlich ausgenommen von dieser Regelung sind drei Adventssonntage, der erste und zweite Weihnachtstag, der Oster- und Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW.
- Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich bis zu 40 Sonn- oder Feiertagen bis zu acht Stunden öffnen.


*


Quelle:
Landtag intern 2 - 43. Jahrgang, 08.02.2012, S. 5
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Eckhard Uhlenberg, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf
Telefon (0211) 884-25 45, -23 04, -23 09
Telefax (0211) 884-35 51
email@landtag.nrw.de
Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2012