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NORDRHEIN-WESTFALEN/1943: Kreise und Kommunen sollen sich bei Kreisumlage künftig direkt einigen (Li)


Landtag intern 10/2012
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Zum Benehmen verpflichtet
Kreise und Kommunen sollen sich bei Kreisumlage künftig direkt einigen

Von Christoph Weißkirchen



15. Oktober 2012 - Die Aufgaben der Kreise werden über Umlagen finanziert, die die kreisangehörigen Kommunen an sie zahlen. Das Problem: Die Kommunen sind chronisch unterfinanziert. Das stellten alle Fraktionen auch wieder in der Plenardebatte über eine Neuregelung der Kreisumlage fest. Während eine Dreierkoalition aus SPD, GRÜNEN und FDP ihren entsprechenden Gesetzentwurf (Drs. 16/46) verteidigten und am Ende gemeinsam beschlossen, sahen CDU und PIRATEN hierin keine Lösung für die klammen Kassen auf beiden Seiten.


Das Gesetz wolle die Eigenverantwortung der Gemeinden und der Gemeindeverbände für ihre Haushaltswirtschaft stärken und die örtlichen Handlungsspielräume erweitern und dabei die jeweiligen Aufgaben einbeziehen - so SPD, GRÜNE und FDP in ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf mit Blick auf ein Neues Kommunales Finanzmanagement der NRW-Gemeinden. Aufgrund örtlicher Erfahrungen habe sich herausgestellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Umlageerhebung durch die Kreise und sonstigen Umlageverbände verbessert werden müssten, insbesondere im Falle einer vorläufigen Haushaltsführung und der Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts sowie einer eingetretenen Überschuldung. Erreicht werden soll dies dadurch, dass die haushaltsrechtlichen Regelungsinhalte "besser an die örtlichen Bedürfnisse angepasst und die Rechte der Aufsichtsbehörden gestärkt" werden.

In der Plenardebatte verteidigten die Antragsteller ihren Entwurf: Es gehe um die Begleitung des Stärkungspaktgesetzes und auch um Entlastungen, betonte Michael Hübner für die SPD-Fraktion. Letztere habe man der Bundesregierung hinsichtlich deren Beschlüsse zur Grundsicherung im Bundesrat "abpressen" müssen, kritisierte Hübner und verwies auf einen weiteren Punkt: Um den kreisangehörigen und den kreisfreien Raum trotz aller Haushaltssanierungsbestrebungen auf Augenhöhe zu setzen, habe man in der Neuauflage des Gesetzentwurfs eine Benehmensregelung eingebaut.

Die Konsolidierungsanstrengungen, die die Landesregierung den Städten und Gemeinden abverlange, würde sie nicht wirksam unterstützen, entgegnete Marie-Luise Fasse (CDU). Die sogenannten Umlageverbände würden nicht wirksam in die Haushaltssicherung einbezogen, der Streit über die Umlagesätze könne das Verhältnis zwischen den Gebietskörperschaften dauerhaft belasten. Ihr Fazit: Die gesamte kommunale Familie - Städte, Gemeinden, Kreise, Landschaftsverbände - sei strukturell unterfinanziert.

In diesem letzten Punkt stimmte der GRÜNEN-Abgeordnete Mario Krüger seiner Vorrednerin zu. Doch man stelle sich mit dem Stärkungspakt und weiteren erheblichen Finanzmitteln genau dieser Situation. Bei der Kreisumlage gebe es deshalb Handlungsbedarf, da dabei "keine Diskussion auf Augenhöhe" stattfinde. Daher sehe der Entwurf nun die gesetzliche Auflage vor, dass ein Benehmen zwischen kreisangehörigen Städten und Landkreisen zu erfolgen habe. Das Problem der "Soziallasten" sei auf Bundesebene zu lösen.

Viele Räte und Verwaltungen seien damit beschäftigt, Haushaltsführung mit spitzer Feder zu betreiben, so Kai Abruszat (FDP). Vor diesem Hintergrund müsse man dafür sorgen, dass die Entlastungen, die der Bund bei den Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen beschlossen habe, auch bei Kommunen ankämen. Daher sei es notwendig, die Abstimmung zwischen Umlagezahlern und umlagefinanzierten Verbänden zu verbessern - und über den vorliegenden Gesetzentwurf die Rechte der Städte und Gemeinden zu stärken.

Der neue Verteilungsmechanismus trage zwar dazu bei, die hitzige Diskussion zu entschärfen, löse jedoch nicht die Probleme der zu finanzierenden Aufgaben, hielt Robert Stein (PIRATEN) dagegen. Dies ließe sich nicht durch einen "Schuldenumverteilungskampf" beheben. Eine solche Prozedur würde vielmehr das Prinzip der Selbstverwaltung der Kommunen wie auch der Umlageverbände aushöhlen. Nur dort, wo die an sie übertragenen Aufgaben voll finanziert würden, entstünden keine Verteilungskämpfe mehr.

Auch Innenminister Ralf Jäger (SPD) sah eine strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Kassen. Wesentlich dafür sei, dass der Bund Sozialaufgaben auf die Kommunen übertrage. Außerdem hätten sich zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung die Kassenkredite der Kommunen von 10 auf über 20 Milliarden Euro mehr als verdoppelt, da diese in die kommunalen Kassen gegriffen habe. Mit dem vorliegenden Gesetz wolle die Regierung dafür sorgen, dass Fairness zwischen den Gebietskörperschaften herrsche.

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Quelle:
Landtag intern 10 - 43. Jahrgang, 07.11.2012, S. 4
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2012