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NORDRHEIN-WESTFALEN/2069: Zu wenig Feuerwehrkräfte - Höhere Zulage für Überstunden im Gespräch (Li)


Landtag intern 1/2014
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Plenarbericht
Brenzlige Personallage
Zu wenig Feuerwehrkräfte: Höhere Zulage für Überstunden im Gespräch

Von Daniela Braun



18. Dezember 2013 - "Wenn ich groß bin, will ich Feuermann werden!": ein Traum so mancher Kinder. In der Realität fehlt es den Feuerwehren derzeit aber an Kräften - und das verschärft durch eine EU-Vorgabe, die die Wochenarbeitszeit seit dem Jahr 2007 von 54 auf 48 Stunden begrenzt. Der Landtag hatte den Kommunen damals übergangsweise bis Dezember 2013 erlaubt, ihren Personalmangel notfalls durch mit Gehaltszulagen belohnten Überstunden zu kompensieren. Doch die Situation ist weiterhin brenzlig. Deshalb haben die Abgeordneten die Regelung nun entsprechend eines Gesetzentwurfs der Landesregierung um drei Jahre verlängert. Im Gespräch ist zudem eine höhere Zulage.


"Wir verlängern diese Möglichkeit letztmalig", mahnte Thomas Stotko (SPD). Übersetzt heiße dies: In den nächsten drei Jahren müssten die betroffenen Kommunen und Kreise ausreichend Feuerwehrkräfte ausbilden, die dann die Arbeit erledigten, die derzeit noch für Überstunden sorge. Einen erneuten Aufschub werde es mit den Regierungsfraktionen nicht geben. Darüber hinaus kündigte Stotko an, die Überstunden-Zulage pro Schicht von 20 auf bis zu 30 Euro erhöhen zu wollen: "Wir geben den Kommunen und den Feuerwehrleuten die Gelegenheit, untereinander zu verhandeln, wie viel Geld gezahlt werden soll."

In der Tat müssten die Kommunen nun ihrer Pflicht nachkommen und Kräfte ausbilden, unterstrich Verena Schäffer (GRÜNE). Es werde schließlich nicht einfacher, Nachwuchs zu werben, da für den Beruf eine fertige Handwerksausbildung nötig sei. Schäffer zeigte sich aber optimistisch, dass der zeitliche Aufschub ausreiche, um den Mangel zu beseitigen. Insgesamt stellte sie klar: "Wir reden hier heute nicht grundsätzlich über die Opt-out-Regelung, sondern nur darüber, ob die Zulage gezahlt werden kann." Die Opt-out-Regelung, also die Option, individuell eine höhere Wochenarbeitszeit zu vereinbaren, bleibe unberührt.

Daniel Sieveke (CDU) begrüßte, dass Feuerwehrfrauen und -männer für eine wöchentliche Arbeitszeit von über 48 Stunden nach dem Willen von SPD und GRÜNEN auch weiterhin eine Gehaltszulage erhalten sollten. Dies sei insofern erwähnenswert, als Rot-Grün die von der christlich-liberalen Koalition eingeführte Zulage im Jahr 2007 eigentlich habe verhindern wollen. Unabhängig davon betonte Sieveke: "Wir sollten dabei aber nicht die Interessen der Kommunen vergessen, denen durch Ihren Gesetzentwurf faktisch Mehrkosten aufgebürdet werden." Dies müsse der Landtag im Fachausschuss mit den Beteiligten erörtern.

Die Regierung gehe stiefmütterlich mit den Sorgen der Betroffenen um, kritisierte Marc Lürbke (FDP): "Sie haben die Feuerwehren doch viel zu lange schmoren lassen, ob und wie es mit Optout überhaupt weitergeht." Darüber hinaus mache Rot-Grün es sich zu einfach, wenn sie die Kommunen nun als alleinige Sündenböcke für die Personalsituation hinstelle. Deren Finanzen seien in einem katastrophalen Zustand, erinnerte Lürbke und fragte: "Wie sollen viele Kommunen bei Ihren Vorstellungen eines Stärkungspaktes in den nächsten Jahren eine solche Überbrückungsmaßnahme überhaupt ergreifen können?"

Den Kommunen die Zahlung einer erhöhten Zulage zu ermöglichen, sei nicht ausreichend, befand Dirk Schatz (PIRATEN) angesichts des anspruchsvollen Feuerwehrjobs. Schon so müssten diese Beamtinnen und Beamten sieben Stunden pro Woche mehr arbeiten als sonst im öffentlichen Dienst - ohne jegliches Extrageld. Unter dem Strich handele es sich dabei fast schon um prekäre Verhältnisse, so Schatz. Zudem sei die Zulage nicht einmal verpflichtend - und das offenbar zum Stolz von Rot-Grün, "weil Sie mit dieser Freiwilligkeit die Kosten auf die ohnehin schon klammen Kommunen abwälzen und somit die Konnexität umgehen können".

"Was Sie da vorschlagen, ist eine neue Ausgabe", entgegnete Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (SPD) der Opposition. Doch wie die zu decken sei, dazu gebe es mal wieder keinen Vorschlag. Um den Kommunen bei der Finanzierung der Feuerwehren zu helfen, halte er es für sinnvoll, die Zulagenoption bis zum Jahr 2016 zu verlängern. "Auch wir sind den Feuerwehrleuten dankbar für ihren Einsatz", stellte der Minister klar. Sie leisteten eine "enorm wichtige" Aufgabe fürs Gemeinwesen. Und Rot-Grün kümmere sich: Eine Laufbahnverordnung sei in Vorbereitung. Im Anschluss werde eine Modernisierung des Dienstrechts folgen.


OPT-OUT-REGELUNG:
Als Reaktion auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie gibt es in der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr seit 2007 eine Optout-Regelung. Demnach können Feuerwehrleute freiwillig sechs Stunden pro Woche länger arbeiten. Die nun im Plenum beratenen Gesetzentwürfe beziehen sich auf die Möglichkeit, diese Überstunden mit einer Zulage zu belohnen.


VOTUM DES LANDTAGS
Der Landtag hat den Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN zu einer höheren Zulage für Überstunden (Drs. 16/4575) nach der 1. Lesung einstimmig an den Innenausschuss überwiesen. Mitberatend werden der Haushalts- und Finanzausschuss sowie der Kommunalausschuss tätig. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Übergangszeit (Drs. 16/4103) wurde mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN bei Enthaltung einzelner Fraktionen in 2. Lesung verabschiedet.

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Quelle:
Landtag intern 1 - 45. Jahrgang, 29.1.2014, S. 7
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2014