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NORDRHEIN-WESTFALEN/2141: Anhörung zum Strafvollzugsgesetz - Idee gut, Umsetzung schwierig (Li)


Landtag intern 7/2014
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Mehr Förderung - mehr Personal?
Anhörung zum Strafvollzugsgesetz: Idee gut, Umsetzung schwierig

Von Christian Wolf



25. Juni 2014 - Die Landesregierung will das Strafvollzugsgesetz überarbeiten und es an die aktuellen Anforderungen anpassen. In einer Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation wurde der Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Allerdings gaben die Experten zu bedenken, dass die Umsetzung mit den vorhandenen Ressourcen ins Stocken gerate.


Mit ihrem Gesetzentwurf (Drs. 16/5413) will die Landesregierung den Anforderungen eines modernen Strafvollzugs gerecht werden. Im Vordergrund soll dabei der Gedanke eines "aktivierenden Strafvollzuges" stehen, "der auf der Grundlage einer sorgfältigen Diagnostik eine auf individuell zugeschnittene Behandlung und Motivierung gerichtete Vollzugsplanung vorsieht und den Grundsatz des 'Forderns und Förderns' in den Mittelpunkt stellt". Dabei sollen vollzugsbegleitende und nachsorgende Angebote zwecks späterer sozialer Eingliederung verzahnt werden.

Abseits der einhelligen Befürwortung des Entwurfs führten die Sachverständigen zahlreiche Punkte an, die aus ihrer Sicht verbessert werden müssten. So kritisierte Katrin Eickmeyer von der Fachgruppe Justiz des Verdi-Landesbezirks NRW, dass es keine fundierte Berechnung des Stellenbedarfs gebe. Diese sei aber dringend notwendig, um das Gesetz umzusetzen. Auch seien bauliche und organisatorische Veränderungen notwendig, wenn unter anderem die Besuchszeiten sowie sozialtherapeutischen Behandlungen ausgeweitet würden. Durch positive Effekte des demografischen Wandels könne der "erhebliche Mehrbedarf" nicht kompensiert werden, sagte Eickmeyer.

Auch Uwe Nelle-Cornelsen vom Bund der Strafvollzugsbediensteten merkte an, dass der Gesetzentwurf "personalintensiv" sei und es zusätzlicher räumlicher und finanzieller Ressourcen bedürfe. "Wichtig ist, dass die Mitarbeiter mitgenommen werden, weil sie es umsetzen müssen", sagte er. Schon jetzt sei die Personalausstattung nicht annährend bedarfsgerecht. Das Gesetz bringe hingegen noch einen zusätzlichen Stellenbedarf mit sich. Es sei zu befürchten, dass die Überstunden zunähmen. Aus Sicht der Beamten erscheine es zudem problematisch, dass in dem Entwurf oftmals sehr detaillierte Vorgaben für die Arbeit in der Praxis gemacht würden. Unbestimmte Rechtsbegriffe gäben bei strittigen Fragen obendrein Grund zu Diskussionen.

Eine eindeutige Beurteilung gab der Bremer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Johannes Feest ab: "Der Mut zu größeren normativen Änderungen hat offenbar gefehlt." So bleibe der Gebrauch von Schusswaffen ebenso erlaubt wie der Arrest als Disziplinarmaßnahme. Auch sei zu kritisieren, dass an der Zehnjahresfrist vor der erstmaligen Beurlaubung lebenslänglich Inhaftierter festgehalten werde. Ein Schritt zurück sei sogar das Wegfallen der regelmäßigen Sprechstunden der Anstaltsleitung. Konkrete Mindeststandards für die Ausgestaltung der Hafträume schlug der Münchner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Heinz Schöch vor. Dazu gehörten abgetrennte Toilettenbereiche, eine Raumgröße von mindestens 15 Kubikmetern sowie eine Belegung mit maximal drei Personen. Letzteres erfülle der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion (Drs. 16/4155), der ebenfalls Teil der Anhörung war.

Schutz der Privatsphäre

Mit Blick auf den Schutz der Privatsphäre der Gefangenen führte der NRW-Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper gleich mehrere Punkte an, die er bemängelte. Kritisch sei unter anderem, dass Ärzten und Psychologen eine Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsdaten gegenüber der Anstaltsleitung auferlegt werde. Nicht nachvollziehbar sei, weshalb eine seelsorgerische Überwachung nur auf Verlangen der Seelsorger und nicht auch der Gefangenen ausgesetzt werden könne. Dass Häftlinge bei einer Durchsuchung ihres Haftraums nicht anwesend sein müssen, hielt der Datenschutzbeauftragte ebenfalls für problematisch. "Sehr kritisch" sei sogar, dass den Inhaftierten kein vollumfängliches, sondern nur ein eingeschränktes Recht auf Auskunft und Akteneinsicht bei personenbezogenen Daten gewährt werde.

Vonseiten der Landesarbeitsgemeinschaft Gehobener Sozialdienst im Justizvollzug wurde die Erhöhung des Besuchskontingents und die Berücksichtigung des Opferschutzes positiv hervorgehoben. Als "größte Enttäuschung" bezeichnete die Vorsitzende Claudia Pastoor, dass arbeitende Gefangene auch weiterhin nicht in die Sozialversicherung einbezogen würden. Das Festhalten an der generellen Arbeitspflicht kritisierte der Sachverständige Jürgen Taege. Da sie ohnehin nicht durchsetzbar sei und es nicht genug Plätze gebe, sollte die Arbeitspflicht ausgesetzt werden.

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Quelle:
Landtag intern 7 - 45. Jahrgang, 11.7.2014, S. 23
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2014