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NORDRHEIN-WESTFALEN/2147: Diskussion über Tariftreuegesetz - Bürokratie contra soziale Gerechtigkeit (Li)


Landtag intern 9/2014
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

PLENUM
Abschaffen oder anpassen?
Diskussion über Tariftreuegesetz: Bürokratie contra soziale Gerechtigkeit

Von Michael Zabka



1. Oktober 2014 - Der Landtag hat sich auf Antrag von CDU und FDP (Drs. 16/6860) erneut mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz beschäftigt. Beide Fraktionen halten es für ein "Bürokratiemonster" und fordern seine Aufhebung. SPD, GRÜNE und PIRATEN sehen dies anders und haben den Antrag abgelehnt.

Ralph Bombis (FDP) bewertete das 2012 beschlossene Gesetz als eine Belastung für Wirtschaft und Kommunen. Es treibe die Kosten in die Höhe, sei nicht handhabbar und obendrein rechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nunmehr festgestellt habe.

So sah es auch Rainer Spiecker (CDU). Die vergabefremden Kriterien seien nicht zu verwalten und gehörten abgeschafft. Eine "teure Evaluation" sei überflüssig. Er hielt es für sinnvoller, das Geld in die Förderung der digitalen Wirtschaft zu investieren.

Das geltende Gesetz sei grundsätzlich richtig, hielt Rainer Schmeltzer (SPD) dagegen. Sollten Anpassungen erforderlich sein, werde man sie auch umsetzen. Die vom EuGH monierten Fälle beträfen aber weniger als drei Prozent der öffentlichen Aufträge.

Der EuGH habe das Gesetz nicht für unrechtmäßig erklärt, meinte Daniela Schneckenburger (GRÜNE). Er habe nur festgestellt, dass das Tariftreuegesetz Unternehmen im Ausland nicht dazu verpflichten könne, den in NRW festgelegten Mindestlohn zu zahlen.

Das Ziel, Lohn- und Sozialdumping bei öffentlichen Aufträgen zu unterbinden, unterstütze man ausdrücklich, sagte Nicolaus Kern (PIRATEN). Das Gesetz sei in seiner Ausrichtung grundsätzlich sinnvoll und müsse daher europarechtskonform ausgestaltet werden.

Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) empfahl, die Evaluierung abzuwarten "und dann dieses Gesetz so zu novellieren, dass es in der Tat entschlackt und entbürokratisiert ist, dass aber die politischen Zielsetzungen dabei nicht aufgegeben werden".


DAS GESETZ
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen trat am 1. Mai 2012 in Kraft. Es soll Nachhaltigkeitsaspekte bei öffentlichen Auftragsvergaben verankern. Dazu gehören unter anderem ein vergabespezifischer Mindestlohn sowie die Beachtung von Umweltschutz, Energieeffizienz und sozialer Standards.

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Quelle:
Landtag intern 9 - 45. Jahrgang, 5.11.2014, S. 6
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Dezember 2014


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