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NORDRHEIN-WESTFALEN/2154: Anhörung zur Überarbeitung des Rettungsgesetzes (Li)


Landtag intern 9/2014
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Den Helfern helfen
Anhörung zur Überarbeitung des Rettungsgesetzes NRW

Von Christoph Weißkirchen



22. Oktober 2014 - Krankheit oder Unfall können jeden treffen. Ob zu Hause, im Geschäft, im Büro oder auf der Straße: Dann tut schnelle und qualifizierte Hilfe not. Das Rettungswesen basiert auf einem Gesetz, das die Landesregierung nunmehr aktualisieren will. Hier Zusammenfassungen aus Stellungnahmen, die auf einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorlagen.


"Das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) ist die Grundlage eines stabilen Systems der Notfallversorgung mit öffentlichen, privaten und karitativen Anbietern rettungsdienstlicher Leistungen." So beschreibt der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 16/6088) die grundsätzliche Aufgabe des zur Überarbeitung anstehenden Gesetzes; die letzte Aktualisierung fand im Jahr 1999 statt. Das Ziel sei die Sicherung einer optimalen medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten. Des Weiteren müsse auch bei Großschadensereignissen die Zusammenarbeit des Rettungsdienstes mit dem Katastrophenschutz gelingen.

Neu geschaffen werden soll mit der Novellierung der Ausbildungsberuf der Notfallsanitäterin oder des Notfallsanitäters. Darüber hinaus ist zur Verbesserung des Qualitätsmanagements die Einführung einer Ärztlichen Leiterin bzw. eines Ärztlichen Leiters Rettungsdienst vorgesehen. Zur Anschaffung von intensivmedizinischen Spezialfahrzeugen soll die Bildung von Trägergemeinschaften ermöglicht werden. Und schließlich wird verstärkt die Notwendigkeit von Dokumentation und Datenschutz anerkannt.


Notfallsanitäter, Krankentransporte

In einer umfassenden gemeinsamen Stellungnahme unterstützen die drei kommunalen Spitzenverbände (Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW), die Fachverbände des gesamten Feuerwehrbereichs (Verband der Feuerwehren, Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und Arbeitsgemeinschaft der Leiter Hauptamtlicher Wachen) sowie die komba gewerkschaft NRW den Gesetzentwurf der Landesregierung - bei weiterem Änderungsbedarf im Detail. Besonders wichtig seien die Regelungen des Gesetzentwurfs, wonach die Kosten der künftigen Notfallsanitäterausbildung über Rettungsdienstgebühren komplett gedeckt würden. Die gesetzlichen Krankenkassen kritisierten dagegen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme, dass sie dazu verpflichtet werden sollen, den Großteil der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung zu tragen.

Für die kommunalen Spitzenverbände und die Feuerwehren war des Weiteren der Vorschlag der Landesregierung von zentraler Bedeutung, dass bei der Wiedererteilung von Krankentransportgenehmigungen Alt- und Neubewerber künftig gleich behandelt werden sollen. Die jetzige anderslautende Vorschrift (Paragraph 19 Abs. 6 RettG NRW) soll gemäß der Gesetzesvorlage gestrichen werden. Durch obligatorische Berücksichtigung der an Privatanbieter erteilten Genehmigungen im Rettungsdienstbedarfsplan müssten diese in die Pflicht genommen, der öffentlichen Hand jedoch auch die Möglichkeit gegeben werden, sich bei der Pflicht zur Sicherstellung des Krankentransports zu entlasten.

Der Unternehmensverband privater Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen wertete die geplante Streichung des Paragrafen 19 Abs. 6 allerdings kritisch. Er befürchtete, die Gleichbehandlung von Alt- und Neubewerbern um Krankentransportgenehmigungen könne sich zum Nachteil der Kommunen auswirken. Insgesamt aber begrüßte der Verband die vorgelegte Gesetzesüberarbeitung.


Einsatzspektrum

Die Zahl der Rettungsdiensteinsätze in NRW sei seit der letzten Überarbeitung des Rettungsgesetzes deutlich gestiegen, so der Landesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienste NRW. Hinzu kämen die Herausforderungen des medizinischtechnischen Fortschritts und eine Verbreiterung des Einsatzspektrums über die reinen lebensrettenden Einsätze hinaus. Auch müsse man sich auf eine Veränderung der Krankenhauslandschaft mit zunehmender Zentralisierung und Arbeitsteilung einstellen. Schließlich gelte es, den Erwartungen an eine quantitative, dem Stand der Technik entsprechende notfallmedizinische Dienstleistung gerecht zu werden. Die vorgesehene Aktualisierung des Rettungsgesetzes greife die geschilderten Herausforderungen auf.

Von einem gelungenen Gesetzentwurf sprechen die Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Ärztekammer Nordrhein. So verweisen sie ergänzend auf die angemessene Berücksichtigung der Hygieneaspekte sowie die Aufnahme von Intensiv-, Schwergewichtigen-, Neugeborenen- und Infektionstransporten.

Das klare Bekenntnis zur Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz begrüßen Arbeiter-Samariterbund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe und Malteser Hilfsdienst. So werde die Beibehaltung des überwiegend ehrenamtlich organisierten Engagements zur Sicherstellung des Katastrophenschutzes auch künftig möglich sein. Die bewährten Strukturen könnten erhalten werden, indem diese nunmehr (europa-)rechtssicher gestaltet würden.

Die Johanniter-Unfallhilfe befürchtet allerdings, dass gewinnorientierte Anbieter, die am Rettungsdienst beteiligt werden, besser gestellt werden als andere. Daher solle der entsprechende Paragraf angepasst werden.

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Quelle:
Landtag intern 9 - 45. Jahrgang, 5.11.2014, S. 19
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Januar 2015


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