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NORDRHEIN-WESTFALEN/2263: Fahrradschnellwege (Li)


Landtag intern 8/2016
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

PLENUM
Fahrradschnellwege


5.10.2016 - Fahrradschnellwege sollen künftig Landesstraßen rechtlich gleichgestellt werden und damit in die Zuständigkeit des Landes fallen. Der Landtag hat mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN das Straßen- und Wegegesetz entsprechend geändert (Drs. 16/12069 und 16/12988). Die Fraktionen von CDU und FDP stimmten dagegen, der fraktionslose Abgeordnete Daniel Schwerd enthielt sich. Radschnellwege sollen attraktive Verbindungen für Radfahrer zwischen Gemeinden und Kreisen werden. Die Gesetzesänderung ermöglicht die Planung, den Bau und den Betrieb neuer Radschnellwege durch die beteiligten Baulastträger. Die Landesregierung hat laut Gesetzvorlage im Haushalt 2016 und in der mittelfristigen Finanzplanung Ansätze vorgesehen, aus denen die Planung und die laufende Unterhaltung sowie der Bau finanziert werden sollen. Für das laufende Jahr sind 3,5 Millionen Euro vorgesehen, fürs nächste Jahr 5 Millionen und für das darauf folgende Jahr 6 Millionen Euro. Damit sollen auch Kommunen beim Bau von Ortsdurchfahrten gefördert werden können.

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Quelle:
Landtag intern 8 - 47. Jahrgang, 11.10.2016, S. 4
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2016

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