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NORDRHEIN-WESTFALEN/2336: Vom Umgang mit den Daten (Li)


Landtag intern 5/2018
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

PLENUM
Vom Umgang mit den Daten
Landtag debattiert in Aktueller Stunde über neue EU-Verordnung

von Wibke Busch und Michael Zabka


16. Mai 2018 - Vom 25. Mai 2018 an gilt die sogenannte Europäische Datenschutzgrundverordnung, abgekürzt: DSGVO. Sie regelt u. a. den Schutz personenbezogener Daten. In einer Aktuellen Stunde, beantragt von den Fraktionen von CDU und FDP, hat der Landtag kontrovers über die Umsetzung und mögliche Folgen der Verordnung debattiert.


Handwerksbetriebe, Freiberufler, Vereinsvertreter und Ehrenamtliche seien besorgt, hieß es im Antrag der Fraktionen ("Landtag und Landesregierung müssen jetzt bei der Datenschutzgrundverordnung Korrekturen anmahnen: Bundesregierung bei der besseren Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung unterstützen!", 17/2604). Geklagt werde über einen "immens hohen Aufwand, beispielsweise im Umgang mit der Verwaltung von vereinsinternen Mitgliederdatenbanken oder mit der Anpassung von Homepages".

Für die CDU-Fraktion sagte Olaf Lehne, die neuen europäischen Datenschutzregeln seien ein wichtiger Schritt für den Schutz persönlicher Daten. Dennoch seien wesentliche Änderungen notwendig, da die Umsetzung insbesondere für Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen und Ehrenamtliche einen wesentlichen Mehraufwand bedeuteten. Bei ihnen herrsche große Verunsicherung. Eine Entbürokratisierung und eine Vereinfachung seien "dringend geboten". Die nordrhein-westfälische Koalition unterstütze daher die Bundeskanzlerin, die betont habe, die neue Richtlinie dürfe nicht dazu führen, dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel sei.

Angela Freimuth (FDP) betonte ebenfalls die Vorteile der Datenschutzgrundverordnung. Eine europäische Harmonisierung des Datenschutzrechts sei sinnvoll. Die Liberalen begrüßten, dass den Menschen die Kontrolle über ihre Daten wieder zurückgegeben werde. Freimuth betonte: "Der Datenschutz schützt die Menschen in ihrer Freiheit." Allerdings seien die Sorgen der Wirtschaft und des Ehrenamtes nachvollziehbar, die sich nicht richtig vorbereitet fühlten, einen erheblichen bürokratischen Aufwand und "existenzbedrohende" Bußgelder fürchteten. Die neuen Regeln dürften nicht als "Schikane und Zumutung" empfunden werden.

Für die SPD-Fraktion kritisierte Michael Hübner, dass die Fraktionen von CDU und FDP kurz vor Inkrafttreten der europäischen Richtlinie eine Aktuelle Stunde im Plenum beantragt hätten. Die Datenschutzgrundverordnung stehe seit dem Beschluss des Europaparlamentes von 2016 auf der Agenda. Es sei nicht ausreichend darauf geachtet worden, die Wirtschaft und das Ehrenamt auf die Umsetzung der neuen Regeln vorzubereiten. Er hätte erwartet, dass die Koalition nach den Äußerungen der Bundeskanzlerin in der vergangenen Woche aktiv in Richtung Bundesregierung geworden wäre, anstatt eine Aktuelle Stunde zu beantragen.


"Weniger Bürokratie"

Matthi Bolte-Richter (Grüne) sprach von einer "bemerkenswerten Aktuellen Stunde". Der Entwurf der Datenschutzgrundverordnung sei vor sechs Jahren vorgelegt, die Verordnung vor zwei Jahren beschlossen worden. Neun Tage vor Inkrafttreten wollten die Fraktionen von CDU und FDP damit nichts mehr zu tun haben. Schwarz-Gelb habe in NRW nicht viel unternommen, um die Reform zu einem Erfolg zu machen, und wolle nun "ein Zeichen gegen den Datenschutz setzen", sagte Bolte-Richter, "da machen wir nicht mit." Ein einheitlicher Rechtsrahmen bedeute nicht mehr, sondern weniger Bürokratie. Die im Antrag angeführten Beispiele seien "hanebüchen".

"Vereine, Verbände, kleine und mittelständische Unternehmen ächzen unter der Umsetzung dieses Regulierungsmonsters", sagte Sven Tritschler (AfD). Das "bewährte und strenge deutsche Datenschutzrecht" werde "auf dem Altar der Harmonisierung geopfert für ein von Lobbyisten diktiertes Flickwerk, das gewaltige Bürokratiekosten verursacht und Rechtsunsicherheiten schafft, ohne die Daten der Bürger wirklich sicherer zu machen". Tritschler sprach von einer "Entmachtung nationaler Parlamente und Landtage" und dem "großen Bruder in Brüssel". CDU und FDP hätten sich des Themas annehmen müssen, "als noch Zeit dazu war".

Einige Inhalte der Verordnung seien im Europäischen Parlament durchaus strittig gewesen, sagte Innenminister Herbert Reul (CDU). Überwiegende Einigkeit habe jedoch in der Auffassung bestanden, dass ein gemeinsames europäisches Datenschutzrecht ein "riesiger Wert" sei. Manches, was jetzt beklagt werde, habe es auch in der Vergangenheit bereits gegeben, sagte Reul. Die "große Grundsatzdebatte" sei beendet. Es gehe nun darum, Handlungsspielräume zu nutzen, um den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten, und es gehe um praktische Hilfen für Ehrenamtliche, Organisationen und mittelständische Wirtschaftsbetriebe.

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Quelle:
Landtag intern 5 - 49. Jahrgang, 23.05.2018, S. 3
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2018

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