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NORDRHEIN-WESTFALEN/2383: Integration und Arbeit (Li)


Landtag intern 3/2019
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Integration und Arbeit
Sachverständige äußern sich zur Beschäftigung Geflüchteter

von Michael Zabka


13. März 2019 - Das Thema "Integration und Arbeit" stand im Mittelpunkt einer gemeinsamen Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Integrationsausschusses. Grundlage waren zwei gemeinsame Anträge der Fraktionen von CDU und FDP sowie ein Antrag der SPD-Fraktion.


Die Fraktionen weisen in ihren Anträgen auf die Bedeutung von Arbeit und Ausbildung für die Integration geflüchteter Menschen, aber auch auf den Fachkräftemangel im Land hin. Unabhängig voneinander setzen sie sich für eine Verbesserung der Berufsanerkennungsverfahren ein. CDU und FDP fordern u. a., "dass bestehende Probleme bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beseitigt werden". Die SPD-Fraktion sieht "Optimierungsbedarf im Bereich der Verfahrensdauer und der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Qualifizierungen".

Ein Teil der Geflüchteten verfüge nicht über die für eine Ausbildung erforderliche Grundbildung, schreiben die nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern (IHK) in ihrer Stellungnahme für die Ausschüsse. Wer das 18. Lebensjahr vollendet habe, sei jedoch nicht mehr schulpflichtig. Die Landesregierung habe sich deshalb zu Recht vorgenommen, eine "Schulpflicht für nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge" einzuführen. Die Kammern halten zumindest ein "Schulbesuchsrecht" für Geflüchtete bis zum 25. Lebensjahr für sinnvoll. Von größter Bedeutung seien "vertiefte Sprachkenntnisse". Es fehle insbesondere an "Angeboten zur Förderung der berufsspezifischen Fachsprache". Bei der Anerkennung beruflicher Kenntnisse würde, so die IHK, ein Ausbau der Beratungsstrukturen zu einer Verbesserung beitragen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hob ebenfalls die Bedeutung der Sprachförderung hervor. Sie gehöre zu den "Grundsteinen einer erfolgreichen Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft". Der DGB empfiehlt u. a., einen Zugang zur Berufsausbildung unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu gewährleisten und eine Berufsorientierung als Regelangebot für Geflüchtete einzuführen. Außerdem: "Sofern eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation sowie ggf. einschlägige Berufserfahrungen vorliegen, jedoch in einem Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt worden sind, sollen diese durch bedarfsgerechte Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden."

"Integrationsmanagement"

Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen ("unternehmer nrw") hält ein "systematisches Integrationsmanagement vor Ort" für sinnvoll. Angebote und Maßnahmen müssten sinnvoll verzahnt sein - "auch über thematische und behördliche Zuständigkeiten hinweg". Für junge Geflüchtete, denen es an Grundbildung fehle, sollten die Internationalen Förderklassen der Berufskollegs "von vornherein auf zwei Jahre mit einem gezielten Förderkonzept" angelegt werden. Ebenso müssten die Anstrengungen für junge Geflüchtete über 18 Jahre verstärkt werden. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion NRW) ist die "Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ein Instrument zur schnelleren Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Fachkräftesicherung". Dringender Handlungsbedarf bestehe bei den "zu langen Verfahrensdauern".

Die Bertelsmann-Stiftung schreibt in ihrer Stellungnahme vom großen Potenzial "informell erworbener Kompetenzen". Diese Kenntnisse und Fähigkeiten würden in den meisten Ländern nicht im Berufsausbildungssystem erworben, sondern in der beruflichen Praxis ("on-the-job"). Durch "Kompetenzfeststellungsverfahren" müsse geprüft werden, ob diese Kompetenzen mit den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes vergleichbar seien.

Drei Anträge

Drei Anträge, die der Sachverständigenanhörung zugrunde lagen, lauteten: "Sie sind in Nordrhein-Westfalen willkommen! - Berufsanerkennungsverfahren verbessern und im Sinne der antragstellenden Menschen weiterentwickeln" (17/3805), "Integration beginnt mit Ausbildung und Arbeit - Bewährtes bewahren, Ideen entwickeln, Unterstützung leisten" (17/4113, beide von den Fraktionen von CDU und FDP) sowie "Die Landesregierung muss die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt vorantreiben" (17/3011, SPD-Fraktion).

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Quelle:
Landtag intern 3 - 50. Jahrgang, 26.03.2019, S. 7
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2019

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