Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

RHEINLAND-PFALZ/2616: Schülerbeförderung - Entlastung für Familien (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 3/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 30. Januar 2012

Entlastung für Familien


Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung und zur weiteren Umsetzung der Lehrerbildungsreform wurde vom Landtag nach zweiter Beratung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen sowie ein Alternativantrag der CDU abgelehnt. Die Oppositionsfraktion monierte, dass der Unterrichtsausfall weiterhin nicht angegangen werde, die SPD und Grüne wiesen auf die bildungspolitische Wichtigkeit des Entwurfes hin.

Bildungspolitik sei dem Parlament wichtig, erklärte Martin Brandl (CDU). Die Landesregierung wolle bei der Schülerbeförderung Mehrausgaben beschließen, sie vernachlässige jedoch dabei eine "Kernaufgabe der Bildungspolitik", namentlich die Verringerung des Unterrichtsausfalls. Dieser sei bereits einkalkuliert, kritisierte der Abgeordnete. Bildungschancen würden nicht durch kostenlose Beförderung gesteigert, die Landesregierung setze die falschen Prioritäten. Brandl warf der SPD vor, sie wolle "ein Wahlkampfversprechen einlösen" und tue dies auf Kosten der Bildung.

Der Gesetzesentwurf sei "ein weiterer Baustein" zu einer gerechteren Bildungspolitik, so Benedikt Oster (SPD). Elternverbände forderten eine solche Regelung seit Langem. Man investiere bewusst in diese Maßnahme. Reiche Eltern würden dabei nicht entlastet, kritisierte der Abgeordnete, dies geschehe vielmehr durch die Steuerpolitik der Bundesregierung. Die Kommunen seien an den Verhandlungen beteiligt gewesen. Die Entlastung gebe es nicht "zum Nulltarif" sie gehe aber zu Gunsten der Familien im Land. Oster kritisierte, der Antrag der Opposition laufe dem zuwider und belaste Eltern zusätzlich.

Die Übernahme der Elternbeteiligung sei wichtig für die Bildungsgerechtigkeit, erklärte Ruth Ratter (Bündnis 90/ Die Grünen). Viele Schüler könnten vor Ort keine weiterführenden Schulen besuchen, es gebe somit eine gewisse Hemmschwelle. Die Abgeordnete kritisierte, dass die CDU vor zwei Jahren eine Gleichbehandlung bei der Beförderung gefordert hätte. Man könne den Unterrichtsausfall nicht mit der Schülerbeförderung vergleichen.

Die Hauptwirkung des Antrags sei eine "beträchtliche Entlastung der Familien in Rheinland-Pfalz", unterstrich Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD). Die Landesregierung habe alle Handlungsalternativen abgewogen, man müsse jedoch auch die Konsequenzen bedenken. Dies tue die CDU-Fraktion nicht, da ihr Alternativantrag Familien zusätzlich belaste. Die Kommunen hätten den Gesetzentwurf "zustimmend zur Kenntnis genommen", so die Ministerin. Die Beförderung bedeute auch Familienentlastung und dürfe nicht zum Unterrichtsausfall in Relation gesetzt werden.


*


Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 3/2012, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
Redaktion: Walter Schumacher (verantwortlich)
Redaktionsanschrift:
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Telefon: 06131/16 46 88, Fax: 06131/16 46 91,
E-Mail: staatszeitung@stk.rlp.de
Internet: www.stz.stk.rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2012