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RHEINLAND-PFALZ/2738: Nutzflächen erhalten und schützen (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 46/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 10. Dezember 2012

Nutzflächen erhalten und schützen



Den zu starken Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Energieanlagen wollte die CDU durch einen Antrag verhindern. SPD und Grüne folgten den Argumenten der Opposition aber nicht und lehnten den Antrag ab.

Die CDUFraktion habe den Antrag gestellt, "weil nach wie vor der Flächenfraß durch die Zivilisation ungebremst fortschreitet", erläuterte Christine Schneider (CDU). Diese Flächen würden jedoch für die Produktion gesunder Nahrungsmittel, für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und die nachwachsenden Rohstoffe benötigt. Deshalb habe es die CDU-Fraktion in der Vergangenheit immer abgelehnt, dass Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgestellt werden. "Wir haben genügend andere Flächen und Gebäude, auf denen die Photovoltaikanlagen aufgestellt werden können", betonte Schneider. Des Weiteren wolle ihre Fraktion keine Ausweisung von Ausgleichsflächen für Windenergieanlagen. Das Landesentwicklungsprogramm müsse sicherstellen, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen der Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und nachwachsenden Rohstoffen vorbehalten bleiben und es zur Kompensation von Windkraftanlagen zukünftig Ausgleichszahlungen gebe.

Für die Energiewende benötige Rheinland-Pfalz rund zwei Prozent der Flächen, schätzt Thorsten Wehner (SPD). Damit stehe der Flächenanspruch für Windkraftanlagen und auch Photovoltaikanlagen "in gewisser Weise in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzfläche". Diese werde für die Nahrungsmittelproduktion, aber auch für die Produktion nachwachsender Rohstoffe dringend benötigt. "Ich kenne daher auch die Sorgen und Bedenken der Bauernverbände, dass sich die Energiewende negativ auf die landwirtschaftlichen Flächen auswirken könnte", versicherte Wehner. Er teile sie aber nicht in der Dimension, die die CDU sehe. In Rheinland-Pfalz sehe der Entwurf der Teilfortschreibung des LEP IV ausdrücklich vor, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen flächenschonend und insbesondere auf zivilen und militärischen Konversionsflächen errichtet werden können. "Letztlich erfolgt die Entscheidung einer entsprechenden Flächennutzung im Rahmen des LEP durch die Akteure vor Ort", erläuterte der Abgeordnete.

Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen) hält den "einseitigen Antrag" für "in zweierlei Hinsicht bemerkenswert". Zum einen strotze er vor Widersprüchlichkeiten, "zum anderen ist er überhaupt nicht zielführend, gerade bezogen auf die Interessen der Landwirtschaft". Er verstehe nicht, dass die Energieerzeugung über Energiepflanzen für die CDU plausibel nachvollziehbar und in einer enormen Größenordnung stattfinden solle, "sie aber die Energieerzeugung über Photovoltaik als Teufelszeug verdammen und nicht auf den ertragsschwachen Standorten haben wollen". Bei PV-Anlagen bestehe jedoch die Möglichkeit einer Doppelnutzung. "Extensivierungen über Grünland können immer noch stattfinden." Dies habe auch Bedeutung für den Naturschutz, "wohingegen wir bei den Energiepflanzen zum Teil hoch problematische Folgewirkungen für Natur und Umwelt, für den Boden über Bodenerosion, Monokulturen und zum Beispiel über Umbruch von Grünland haben", sagte Hartenfels.

Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken (Bündnis 90/Die Grünen) verstand nicht, dass die CDU ihren Antrag nicht an die Bundesregierung richte. "Wir warten nun seit über zwei Jahren auf die überfällige Kompensationsverordnung", sagte sie. Minister Altmaier habe inzwischen "irgendeinen Entwurf" vorliegen. Die Bundesverordnung tangiere die Gesetze des Landes "und wir müssen uns danach richten". Wenn es endlich die Kompensationsverordnung gebe, wolle sie im Landesnaturschutzgesetz darauf hinwirken, verstärkt auf nutzungsintegrierten Naturschutz zu setzen. Zu prüfen sei auch, "ob nicht die GAP-Vorrangflächen auch so etwas hergeben". Beim Flächenverbrauch sei inzwischen durch den Vorrang Innen vor Außen eine starke Einschränkung da. Den Bereich der erneuerbaren Energien regele im LEP IV eine Teilfortschreibung. Bei den Windenergieanlagen soll nicht komplett von einer Ausgleichspflicht freigestellt werden, betonte Lemke "denn es bleibt ein Eingriff in das Landschaftsbild".

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 46/2012, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2012