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RHEINLAND-PFALZ/2769: Nachtragshaushalt geplant (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 06/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 4. März 2013

Nachtragshaushalt geplant

Diese Woche Einbringung - CDU überrascht



SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen den hoch verschuldeten Flughafen Hahn mit einem Nachtragshaushalt retten. Er soll insgesamt 215 Millionen Euro umfassen. Im Koalitionsausschuss habe man sich darauf geeinigt, 120 Millionen Euro davon für den Hunsrück-Airport zu reservieren. Außerdem beschlossen beide Fraktionen einen neuen Anlauf für die Wiederbelebung der stillgelegten Hunsrück-Bahn zum Hahn - und verstärkte Bemühungen für den dortigen Lärmschutz.

57 Millionen Euro im Nachtragshaushalt sollen in den Ausbau der Betreuung von unter Dreijährigen fließen. 30 Millionen Euro kommen laut Planung den Hochschulen und 8 Millionen Euro den Asylbewerbern zugute. Darüber hinaus einigte sich der Koalitionsausschuss darauf, unmittelbar ein Lärmschutzgutachten zum Hahn in Auftrag zu geben, um im nächsten Jahr einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Der Nachtragshaushalt wird in dieser Woche in den Landtag eingebracht werden.

Die CDU-Opposition zeigte sich von dem neuen Etat überrascht. Schreiner sagte: "Ein Nachtragshaushalt kann ein richtiges Instrument sein, aber entscheidend ist, was drin steht, und das weiß ich noch nicht." Seine Fraktion werde sich gründlich damit auseinandersetzen.


Verfahren Nachtragshaushalt

"Wir haben im Ältestenrat einvernehmlich das Verfahren zur Verabschiedung des Nachtragshaushalt festgelegt", so Landtagspräsident Joachim Mertes.

Im Anschluss an die Beratungen im Ältestenrat teilte Mertes mit, dass das Verfahren bezüglich des Landesgesetzes zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2012/13 (Nachtragshaushalt) wie folgt besprochen wurde:

Die erste Beratung des Gesetzes im Parlament wird am 6. März 2013 erfolgen. Die Ausschussberatung des Haushalts- und Finanzausschusses unter Einbeziehung der betroffenen Fachausschüsse wird im Anschluss an die Plenarsitzung am 8. März als außerplanmäßige Ausschusssitzung terminiert. Die zweite und letzte Beratung mit Abstimmung des Parlaments über die Gesetzesvorlage soll am 19. März 2013 stattfinden.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 06/2013, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2013