Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

RHEINLAND-PFALZ/2802: Verspäteter Bescheid stoppt Abschiebung (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 14/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 6. Mai 2013

Verspäteter Bescheid stoppt Abschiebung



Die Abschiebung einer aus Syrien stammenden Familie aus Wirges nach Polen durch die Kreisverwaltung Westerwald habe in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt, sagte Integrationsministerin Irene Alt (Bündnis 90/Die Grünen) auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hendrik Hering, Dr. Tanja Machalet, Ingeborg Sahler-Fesel und Dieter Klöckner (alle SPD). Die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verlange im Gegensatz zum Asylverfahrensgesetz, dass die Betroffenen vorläufigen Rechtsschutz gegen ihre bevorstehende Abschiebung in Anspruch nehmen können. Im Juli 2012 seien die rheinlandpfälzischen Behörden angewiesen worden, die Bescheide nach Eingang bei der Kreisverwaltung unmittelbar den Betroffenen oder ihrem Rechtsanwalt zuzustellen. Zumindest eine Woche müsse zwischen Zustellung und Abschiebtermin liegen. Das Trierer Verwaltungsgericht stoppte die Abschiebung der syrischen Familie, weil der Bescheid von der Ausländerbehörde nicht rechtzeitig ausgehändigt worden sei. Ihr Ministerium habe die Vorgehensweise der Kreisbehörde fachlich beanstandet.

Nur in Bayern und Hessen gebe es eine Zustimmungspflicht des Landtags bei einer Neuordnung der Landesplanung wie beim rheinland-pfälzischen Landesentwicklungsprogramm (LEP IV), sagte Landesplanungsministerin Eveline Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christan Baldauf und Dr. Norbert Mittrücker (beide CDU). Die Landesregierung sei überzeugt, dass die Mehrheit der Bevölkerung für einen Ausbau der Windkraftanlagen sei. Eine feste Abstandsregelung zu Wohngebieten enthalte der LEP-Entwurf nicht, weil sich die technischen Voraussetzungen stetig änderten. Die Kommunen könnten in ihren Plänen Regelungen treffen, die die im Bundesimmissionsschutzgesetz genannten 800 Meter veränderten. In der Teilfortschreibung werde zwar eine für Windkraft bereitzuhaltende Fläche von zwei Prozent festgeschrieben. Dies sei aber nicht von einzelnen Gebieten, sondern dem Land insgesamt zu erfüllen.

Es genüge nicht den "Steueroasensumpf" nur zu markieren, "man muss ihn auch konsequent trockenlegen", sagte Finanzminister Dr. Carsten Kühl (SPD) auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ulrich Steinbach (Bündnis 90/Die Grünen). Dazu gehöre eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre, die derzeit nur in Ausnahmefällen gelte. Die EU arbeite an einer Richtlinie, die von einer Bund-Länder-Gruppe unter Beteiligung von Rheinland-Pfalz entstehe. Nicht nur die Bemessungsgrundsätze, auch die Steuersätze müssten auf europäischer Ebene harmonisiert werden, betonte der Minister. Die Landesregierung begrüße die EU-Transparenzrichtlinie, die Mindestanforderungen festsetze. "Dies erhöht den Anlegerschutz und steigert das Vertrauen der Anleger." Das Abkommen zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit mit den USA stehe im Zusammenhang mit dem FACTA-Abkommen der USA. Bestandteil der Zusammenarbeit solle ein Datenaustausch über Finanzinstitute und Konzerndaten sein.

Der Nachtragshaushalt konnte dem Flughafen Hahn Mittel zur Verfügung stellen, dafür sei die wirtschaftliche Situation des Kunden Air Cargo Germany aber nicht ausschlaggebend gewesen, sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD) auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Gerd Schreiner (beide CDU). Hintergrund sei vielmehr die Belastung durch Darlehensverpflichtungen der Flughafengesellschaft FFHG. Nicht das Land, sondern das Luftfahrtbundesamt habe das Ruhen der Betriebsgenehmigung der ACG angeordnet. Das Land sei bereit dem Unternehmen zu helfen, "aber es muss Hausaufgaben machen". Unter andrem der Ausbau der B50 und die 24-Stunden-Betriebsgenehmigung belegten das Engagement des Landes für die Zukunft des Flughafens. Dieser habe nicht ohne Grund in wenigen Jahren den fünften Rang unter den Frachtflughäfen erreicht, die Annahme einer positiven Perspektive für den Flughafen sei nicht unrealistisch.

*

Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 14/2013, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
Redaktion: Walter Schumacher (verantwortlich)
Redaktionsanschrift:
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Telefon: 06131/16 46 88, Fax: 06131/16 46 91,
E-Mail: staatszeitung@stk.rlp.de
Internet: www.stz.stk.rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2013