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RHEINLAND-PFALZ/2807: Kommunaler Finanzausgleich (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 16/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 21. Mai 2013

Krach: Kommunaler Finanzausgleich



Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs wurde in erster Beratung im Parlament besprochen. Aufgrund eines entsprechenden Urteils des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes war die Landesregierung aufgefordert, eine Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs bis 2014 vorzulegen.

Die Regierungsfraktionen begrüßten den Entwurf, da er die finanzielle Lage der Kommunen deutlich verbessere. Die CDU kritisierte, dass die Landesregierung lediglich Mittel umstrukturiere und die tatsächlichen Mehreinnahmen der Kommunen zu gering seien. Die Finanzausgleichsmasse werde so stark ansteigen, dass ein positiver Finanzierungssaldo ermöglicht werde, versicherte Innenminister Roger Lewentz (SPD). Aufgrund der angespannten Finanzlage der kreisfreien Städte und Landkreise als Soziallastenträger bestehe Reformbedarf. Regelungsbedarf bestehe insbesondere, weil der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz eine Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs bis 2014 vorgeschrieben habe. Dies sei aber auch die Einlösung des Reformversprechens der letzten Landesregierung aus dem Jahr 2010. "Vielfältige Anstrengungen seien auf allen drei Ebenen: Bund, Länder und Gemeinden, gefordert. Wir sind gemeinsam aufgefordert dieses Situation zu meistern", so Lewentz. Ziel der Reform sei insbesondere ein besserer Ausgleich der Belastungen der kommunalen Soziallastenträger. Er versprach, dass man die positiven Veränderungen des kommunalen Finanzausgleichs auch vor Ort sehen werde. Im Zuge dieser Reform steige die Verstetigungssumme im Jahr 2014 auf mehr als zwei Milliarden Euro. Dies bedeute einen Anstieg um 262 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Dadurch würden die Kommunen zukunftsfähig gemacht.

Anke Beilstein (CDU) kritisierte die Reformmaßnahmen als unlauter, immerhin habe die Landesregierung Milliardenversprechungen gemacht, wie in den Medien zu verfolgen gewesen sei. "Die Landesregierung verspricht den Kommunen mit dem Gesetz nur mehr von dem, was ihnen sowieso zusteht", so Beilstein. Sie warf der Landesregierung eine Schönung durch bloße Umstrukturierung vor. Mittel wie die Bußgeldeinnahmen, die den Kommunen vorher weggenommen worden seien, würden ihnen jetzt lediglich wieder zurückgegeben. Die wirklich frischen Finanzmittel beliefen sich auf lediglich 50 Millionen Euro. "Da stellt sich die Frage, ob es sich wirklich um eine ernste Reformanstrengung handelt", warf Beilstein ein. Die Kommunen und kreisfreien Städte hätten es finanziell am schlechtesten, 50 Millionen Euro und bloße Umstrukturierungen würden hier nicht reichen. Bedenklich sei, dass der Entwurf nur den Zeitraum von 2014 bis 2016 betreffe. Beilstein warf der Landesregierung vor, die Kommunalwahlen 2014 und die Landtagswahlen 2016 abwarten zu wollen, um die neuen Mittel anschließend wieder zu streichen. Ihre Fraktion, so Beilstein, fordere die Landesregierung dazu auf, einen verfassungskonformen Gesetzesentwurf einzureichen.

Hendrik Hering (SPD) lobte den Gesetzesentwurf als eine umfangreiche Neuordnung, wie sie in den letzten zehn, zwölf Jahren nicht vorgekommen sei. "Und ob die CDU das will oder nicht: Durch die Neuordnung werden die Kommunen 2016 erstmals in 25 Jahren ein positives Finanzierungssaldo haben und deutlich besser dastehen", so Hering. Damit seien die Forderungen des Verfassungsgerichtshofs erfüllt. Durch die Reform würden die Kommunen von hohen Steuereinnahmen auf Landesebene profitieren. Hering warf Beilstein vor, den Gesetzesentwurf nicht genau gelesen zu haben. Die von ihr angesprochenen 50 Millionen Euro würden zu den 490 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für den Zeitraum von 2014 bis 2016 noch hinzukommen. Hering warf der Bundesregierung vor, dass der Bund der Grund für die schlechte finanzielle Lage der Kommunen sei.

Alexander Licht (CDU) warf der Koalition vor, bestritten zu haben, dass es ein Defizit von 900 Millionen Euro jährlich gebe. Der ehemalige Finanzminister Deubel, so Licht, habe sogar von einem jährlichen Defizit von 1,2 Milliarden Euro gesprochen. Nach Abzug der Bundesmittel für die Kommunen, die bloße Umstrukturierungsmaßnahmen seien, würden die Kommunen lediglich 50 Millionen Euro mehr bekommen. Licht kritisierte die Landesregierung dafür, ihre schlechte Finanzpolitik auf den Bund zu schieben. Rheinland-Pfalz habe den zweithöchsten Verschuldungsgrad aller Bundesländer, was, so Licht, nicht auf die Politik der Bundesregierung zurückzuführen sei.

Auch Ulrich Steinbach (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass sich die die Finanzen der Kommunen deutlich gebessert hätten. Die Höhe und die Verteilung der Mittel orientierten sich an den Vorgaben des Verfassungsgerichts und den Bedürfnissen der Kommunen. Durch den Gesetzentwurf sollten bis zum Jahr 2016 die Kommunen im Land insgesamt einen ausgeglichenen Haushalt haben. Ob und wo gegebenenfalls noch Anpassungsbedarf bestehe, werde im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch diskutiert werden. Steinbach forderte die CDU auf, dass sie die ihrerseits erwähnten zusätzlichen Mittel im Haushaltsausschuss vorlege.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 16/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2013