Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

RHEINLAND-PFALZ/3171: Rheinland-Pfalz gut gewappnet für den Ausbau des inklusiven Unterrichts (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 23.07.2014

Hering/Brück: Rheinland-Pfalz gut gewappnet für den Ausbau des inklusiven Unterrichts



Der Vorsitzende der SPD-Landtagfraktion, Hendrik Hering, und die bildungspolitische Sprecherin, Bettina Brück, freuen sich über die Verabschiedung der Änderung des Schulgesetzes, mit dem sich Rheinland-Pfalz auf den Weg macht, mehr inklusive Angebote zu unterbreiten. "Heute ist ein guter Tag für alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und für ihre Eltern. Mit der Reform des Schulgesetzes ermöglichen wir den jungen Menschen, am Leben und am Alltag ihrer gleichaltrigen Mitschülerinnen und Mitschüler teilzuhaben", so Hering und Brück.

Kernstück der Reform sei die Verankerung der Freiheit der Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, den Förderort ihrer Kinder selbst zu wählen. "Eltern kennen ihr Kind am besten und wissen somit auch am besten, was gut für ihr Kind ist. Daher ist es richtig, dass sie entscheiden, ob ihr Kind eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule besucht", so Hering. Dies bedeute den Erhalt des Angebots an Förderschulen und gleichzeitig den Ausbau von Schwerpunktschulen.

"Rheinland-Pfalz ist gut gewappnet, denn bereits jetzt bieten 262 Schulen im Land inklusiven Unterricht an. Für den Ausbau dieses Angebots stellt das Land rund 200 Lehrkräftestellen zur Verfügung", so Brück. Für die SPD-Fraktion sei klar, dass die Umsetzung der Inklusion alle staatlichen Ebenen betreffe. "Die Bundesregierung hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben, aber auch die Länder und die Kommunen sind gleichermaßen aufgerufen, in ihren Zuständigkeitsbereichen die Voraussetzungen zu schaffen", betonen Hering und Brück. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das die CDU in Auftrag gegeben hatte, mache deutlich, dass die Finanzierung der Integrationshelfer entgegen der bisherigen Behauptung der CDU nicht dem Land zugerechnet werden kann, sondern vielmehr nach Bundesgesetz geregelt und im Verantwortungsbereich der Träger der Jugend- und Sozialhilfe sei.

Das Land habe bereits vor Wochen angekündigt, die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. "Wir begrüßen daher die Einigung auf eine Vereinbarung, die die Landesregierung mit den Spitzen der Kommunalen Spitzenverbände erreicht hat und den Gremien vorgelegt wird. Die Vereinbarung ist Voraussetzung dafür, dass das Land ab dem Jahr 2015 den Kommunen jährlich 10 Millionen Euro für die Umsetzung der Inklusion im Schulbereich und für sozialintegrativen Maßnahmen zur Verfügung stellt", betont Hering. Dieses Angebot sei aus Sicht der SPD-Fraktion mehr als ausreichend. "Das wird deutlich, wenn man bedenkt, dass die Ausgaben für Schülerbeförderung beim Ausbau des Schwerpunktschulangebots aufgrund der Wohnortnähe zurückgehen werden. Darüber hinaus hat sich bei der Errichtung der bestehenden 262 Schwerpunktschulen gezeigt, dass die Unterstützung des Landes im Rahmen des Schulbauprogramms kein großes Problem darstellt", ergänzt Brück.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 23. Juli 2014
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2014